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Sammelliste als Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler


  • Reiseerleichterung für Schülerinnen und Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in Deutschland
  • EU-weites Standardformular 
  • gültig für Klassenfahrten ins EU-Ausland sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum)
  • Kann dienen als:
    • Befreiung von der Visumspflicht
      • für Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten
      • wenn sie im Zielland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind
    • Passersatz 
      • für Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass oder anerkanntes gültiges Reisedokument besitzen (Beispiel: laufendes Asylverfahren)
      • Genehmigung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde nötig
      • biometrisches Foto nötig für Personen, wenn die Liste als Passersatz ausgestellt werden soll
  • Kosten:
    • Volljährige: EUR 12,00 pro Person 
    • Minderjährige: EUR 6,00 pro Person
  • zuständig: Ausländerbehörde am Ort der Schule 

Leistungsbeschreibung

Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).

Schülersammelliste als Visumsersatz

Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Wenn der Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegt, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten die aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.

Schülersammelliste als Passersatz

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste

  • mit einem Foto des Schülers oder der Schülerin versehen wurde und
  • von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beglaubigt und genehmigt worden ist.

Mit der Genehmigung bestätigt die Ausländerbehörde, dass alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.

Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:

  • Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Schülerinnen und Schüler,
  • Reiseziel und Reisedauer der Klassenfahrt,
  • gegebenenfalls Fotos der Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass besitzen.

Es empfiehlt sich, vor der Reise weitere Informationen zum Verfahren im konkreten Fall zu erfragen. Wenden Sie sich dazu an die Botschaft des Reiselandes und die örtlich zuständige Ausländerbehörde.

Die Sammelliste für Schülerinnen und Schüler müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie auf Nachfrage das Formular "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Lassen Sie es von der Schulleitung unterschreiben und stempeln.
  • Die Liste ist damit gültig und dient zusammen mit den Reisepässen der Schülerinnen und Schüler als Visumsersatz.

Wenn Sie die Liste ausschließlich als Visumsersatz ausstellen wollen, brauchen Sie nicht erneut zur Ausländerbehörde gehen.

Wenn Sie die Liste auch als Passersatz ausstellen wollen:

  • Kleben Sie zusätzlich ein Foto der betroffenen Schüler oder Schülerinnen auf die Liste.
  • Schicken Sie die vollständig ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Liste an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde.
  • Die Ausländerbehörde prüft die Liste. Wird sie genehmigt, bringt sie ein Siegel auf der Liste an. Es dient als Bestätigung, dass alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.
  • Danach erhalten Sie die genehmigte Liste zurück.

Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen

Achtung je nach Ihrem Wohnort ist entweder der Standort Göttingen oder Osterode zuständig.

Standort Göttingen

Standort Osterode

Zuständig für die Wohnorte:

  • Stadt Duderstadt
  • Stadt Hann.Münden
  • Samtgemeinde Gieboldehausen
  • Samtgemeinde Dransfeld
  • Samtgemeine Radolfshausen
  • Flecken Adelebsen
  • Flecken Bovenden
  • Gemeinde Friedland
  • Gemeinde Gleichen
  • Gemeinde Stauffenberg
  • Gemeinde Rosdorf

Zuständig für die Wohnorte:

  • Stadt Osterode am Harz
  • Stadt Herzberg am Harz
  • Stadt Bad Lauterberg im Harz
  • Stadt Bad Sachsa
  • Gemeinde Walkenried
  • Samtgemeinde Hattorf am Harz
  • Gemeinde Bad Grund (Harz)

 

 

 

 Sollten Sie innerhalb des Gebiets der Stadt Göttingen wohnen, ist die Zuständigkeit der Ausländerbehörde der Stadt Göttingen gegeben.

Welche*r Mitarbeiter*in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte den folgenden Tabellen:

Zuständigkeiten im Team Göttingen

Anfangsbuchstabe Familienname |

A

C, D, H, I, Ni, Nk

B, E, F, G, W, Nd, Ne

S

J, O, P, Q, T

M, Z

L, R, V, Y, No-Nz

K, U, Na, Ng

Sachbearbeiter*in

Frau Demir

Frau Bartetzko

Frau Lehmann

Frau Bugday-Alptekin

Frau Rommel

Frau Kordes

Frau Kreuzkamp

Frau Wehrwein

Zuständigkeiten im Team Osterode am Harz:

Anfangsbuchstabe Familienname |

A (ohne AL), B, E, Y, Z

C, D, H, I, L

Al, F, J, N - Q, U, W

K

S, V

G, M, R, T, X

Sachbearbeiter*in

Herr Dempwolf

Frau Kitsios

Herr Stolberg

Herr Fetters

Frau Linke

Frau Haase

Ein oder mehrere Teilnehmer der Fahrt sind

  • Schüler oder Schülerin einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule im Inland und
  • Angehörige eines Drittstaats (nicht: Deutschland, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum) mit Wohnsitz in Deutschland.

Bei Einsatz als Visumsersatz:

  • Der Schüler oder die Schülerin benötigt ein Visum. Welche Herkunftsländer ein Visum und somit auch eine Schülersammelliste als Visumersatz benötigen, können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amts entnehmen.

Bei Einsatz als Passersatz:

  • Für einen Schüler oder eine Schülerin liegt kein Pass und kein anderes gültiges Reisedokument vor.
  • gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zu einer allgemeinbildenden Schule 
  • gegebenenfalls Nachweis der Klassenfahrt durch Buchungsdaten 
  • bei Einsatz als Passersatz: biometrisches Foto

Alle nötigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Gebühr: 12,00 EUR
Volljährige
Gebühr: 6,00 EUR
Minderjährige
  • Gültigkeit der Sammelliste: je nach vermerkter Dauer der Klassenfahrt, maximal 3 Monate

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

§ 4 Absatz 1 Ziffer 5 in Verbindung mit § 22 Aufenthaltsverordnung

§ 3 Absatz 3 Ziffer 6 Aufenthaltsverordnung

§ 48 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsverordnung (Gebüh r)

Verwaltungsrechtliche Klage:

Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen. 

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde

Schriftform erforderlich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde

Persönliches Erscheinen nötig: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.
 

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport