Koordinierungsstelle Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention
Koordinierungsstelle Gewalt gegen Frauen: Umsetzung der Istanbul-Konvention
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ziel der Koordinierungsstelle des Landkreises Göttingen ist es, Gewaltschutz und Gewaltprävention insbesondere im ländlichen Raum zu verankern und zu stärken. Dabei sind vorhandene Angebote zu unterstützen, mit den Akteur*innen weiterzuentwickeln, neue Strukturen aufzubauen und nachhaltig gerade in kleineren Städten und in ländlichen Gebieten zu etablieren. Die Istanbul-Konvention bezieht sich auf alles Formen der häuslichen und geschlechtspezifischen Gewalt.
Gewaltschutz, Gewaltprävention und die Förderung von Gleichberechtigung stehen im Fokus der Koordinierungsarbeit.
Beratung von Fachstellen und Fachpersonen
Eine Leistungen der Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen ist die Beratung von Fachstellen und Fachpersonen.
Koordination von Netzwerken
Die Koordinationsstelle ist sowohl Organisatorinnen von Netzwerken und Arbeitsgruppen, als auch Teilnehmende an eben diesen. Ein Großteil der Netzwerkarbeit nimmt das Netzwerk häusliche Gewalt in Anspruch. Das übergeordnete Netzwerk hat Arbeitsgruppen in Göttingen, Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz. Es besteht aus örtlichen Fachstellen, Ämtern die in Kontakt mit geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt kommen und ehrenamtlichen vor Ort. Die Arbeitsgruppen treffen sich jeweils einmal im Quartal und nehmen an einem jährlichen Fachtag teil.Neben der übergeordneten Netzwerkarbeit nehme ich aktiv an einschlägigen Arbeitsgruppen wie bspw: Mädchenarbeitskreis, Arbeitsgruppe frühe Hilfen, Arbeitsgruppe Frauen regional und überregional, Arbeitskreis gegen Femizide und Frauen*politische Arbeitsgruppen teil. Wenn Sie die Beteiligung oder einen Input für einen weiteren Arbeitskreis oder ein Netzwerk wünschen, sprechen Sie mich gerne an.
Veranstaltungsangebote
Außerdem führt die Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen Sensibilisierungs- und Fachveranstaltungen. Die Veranstaltungsangebote richten sich an Fachpersonen und an die Zivilgesellschaft. Durchgeführte Veranstaltungen war bis lang bspw.: Veranstaltungen für Fachkräfte im Bereich häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt, Genitalverstümmelung (FGM/C) oder Veranstaltung im öffentlichenraum zur Sensibilisierung von Bürger*innen (bspw. one Billion rising) "
Wenn Sie die Beteiligung oder einen Input für einen weiteren Arbeitskreis oder ein Netzwerk wünschen oder Fragen rund um die Umsetzung der Istanbul-Konventionen haben, sprechen Sie mich gerne an.
Rechtsgrundlage
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention)