Verkehrsordnungswidrigkeiten - Ahndung
Leistungsbeschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Der Landkreis Göttingen ist zuständig für die Verfolgung und Ahnung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Hierzu zählen unter anderem:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen,
- Rotlichtverstöße,
- Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes,
- Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung,
- Überladung,
- Verkehrsunfall mit Sachschaden,
- Alkohol und Drogen am Steuer
Die Mittel der Ahndung sind:
- gebührenfreie Verwarnung
- Verwarnung unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes zwischen 5,00 und 55,00 Euro
- Bußgeldbescheid, welcher eine Geldbuße eventuell verbunden mit einer Nebenfolge (zum Beispiel ein Fahrverbot) festsetzt und Gebühren und Auslagen erhebt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen ergeben sich aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Einzuhaltende Fristen entnehmen Sie bitte dem Anhörungsbogen beziehungsweise Verwarn- oder Bußgeldbescheid.
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG)
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Kontaktpersonen
- Herr Gerling
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