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Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen


  • Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
  • Mütter die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, können eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) erhalten.
  • Die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) kann beim zuständigen Jugendamt angefordert werden.
  • Wenn es keine Eintragung im Sorgeregister gibt , wird eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt.
  • Bezieht sich eine im Sorgeregister eingetragene gerichtliche Entscheidung nur auf Teile der elterlichen Sorge, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag eine schriftliche Auskunft darüber, dass Eintragungen nur in Bezug auf die durch die Entscheidung betroffenen Teile der elterlichen Sorge vorliegen.
  • Sofern das Sorgerecht in Gänze nicht mehr bei der Mutter ist, besteht gar kein Anspruch auf eine Auskunft.
  • Zuständige Stelle: Jugendamt am Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthalts der Kindesmutter

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

  • Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
  • Antragstellung durch die Mutter.
  • Eine besondere Form der Antragstellung ist nicht vorgeschrieben.

Bei Fragen oder zur Kontaktaufnahme, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kontaktpersonen Frau Adam (Altkreis OSterode am Harz) und Frau Wüstefeld (Altkreis Göttingen)

Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich die Mutter wohnt.

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Die Mutter kann eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.

Der Vater eines Kindes kann keine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.

Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, wird keine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erteilt.

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und -ort sowie dem Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.

Gegebenenfalls kann die Vorlage eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis) der Mutter erforderlich sein.

Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.

Kostenlos

Es fallen keine Gebühren an.

3 Tage bis 6 Wochen

Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Arbeitsbelastung des Jugendamtes abhängig.

Wird das Sorgeregister nicht bei dem für den Wohnsitz der Mutter zuständigen Jugendamt geführt, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.