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Unbegleitete minderjährige Ausländer: Beratung und Betreuung


Leistungsbeschreibung

Das Jugendamt nimmt eingereiste unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut, wenn sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte in Deutschland aufhalten.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes beraten und betreuen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Bei Bedarf werden Hilfen zur Erziehung gewährt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.