Unbegleitete minderjährige Ausländer: Beratung und Betreuung
Unbegleitete minderjährige Ausländer: Beratung und Betreuung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Jugendamt nimmt eingereiste unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut, wenn sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte in Deutschland aufhalten.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes beraten und betreuen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Bei Bedarf werden Hilfen zur Erziehung gewährt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.