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Kostenlose Kontrazeptiva (Verhütungsmittel) für Leistungsbezieher*innen von Transferleistungen


Leistungsbeschreibung

Familienplanung fängt mit Verantwortung an und sollte nicht an finanziellen Hürden scheitern, jedoch gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln. Der Landkreis Göttingen hat einen Fond eingerichtet um Frauen und Männern, die nachstehende Leistungen erhalten, selbstbestimmte Sexualität  ohne Angst vor Schwangerschaft mit Hilfe von empfängnisverhütenden Mitteln zu ermöglichen und damit Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden. Die Kostenübernahme kann in einem bestimmten Rahmen beantragt werden. 

Welche Verhütungsmittel können erstattet werden?
Für folgende verschreibungspflichtige Verhütungsmittel können Sie die Kostenübernahme beantragen:

  • Anti-Baby-Pille
  • 3-Monats-Spritze
  • Hormon- oder Kupferspirale
  • Vaginal-Ring
  • Verhütungspflaster
  • Implanon (Verhütungsstäbchen)
  • Vasektomie oder Sterilisation
  • Pille danach (gesonderter Verfahrensablauf, siehe Hinweise) 
  1. Sie legen den Antrag inkl. aller erforderlicher Anlagen vor
  2. Nach Prüfung der o.g. Voraussetzungen wird die Kostenübernahme auf dem Originalrezept bzw. auf dem Kostenvoranschlag bestätigt
  3. Sie lösen das Rezept in Ihrer Apotheke / in Ihrer behandelnden Praxis ein ohne zu zahlen
  4. Anschließend sendet die Apotheke / die Praxis die Rechnung direkt an den Landkreis Göttingen 

Wer ist antragsberechtigt? 

  1. Sie wohnen im Landkreis Göttingen (mit Ausnahme der Stadt Göttingen)
  2. Sie beziehen eine der nachstehenden Leistungen:
    • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)
    • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • Sie sind mindestens 22 Jahre alt (bis zum vollendeten 22. Lebensjahr werden die Kosten für Verhütungsmittel von der Krankenkasse übernommen)
    • Ihnen werden Verhütungsmittel ärztlich verordnet (z.B. Rezept) 
  • Kurzantrag ausfüllen (erhältlich bei Ihrer Leistungssachbearbeitung) und den Leistungsbezug bestätigen lassen (alternativ kann dem Antrag auch eine Kopie des aktuellen Bescheids / der SozialCard beigefügt werden)
  • Rezept für das Verhütungsmittel (z.B. Pille) bzw. Kostenvoranschlag der Ärztin/ des Arztes (z.B. Spirale)
  • Rezepte immer im Original vorlegen
  • Bei einer Vasektomie oder Sterilisation: Bestätigung der Krankenkasse, dass diese die Kosten nicht trägt / Ablehnungsbescheid

Der Antrag auf Kostenübernahme von Verhütungsmitteln muss zwingend gestellt werden, bevor das Verhütungsmittel erworben wird. Treten Sie nicht in Vorleistung, da nachträgliche Anträge nicht bewilligt werden können. Der Antrag für die „Pille danach“ kann rückwirkend erfolgen. Eine Antragstellung muss dafür innerhalb eines Monats
nach ärztlicher Verordnung erfolgen.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises Göttingen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.