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Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine

  • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
  • sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
  • eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn Sie eine

  • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
  • sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
  • eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenden Sie sich entweder an eine fachkundig planende Person oder fragen Sie bei den aufgeführten Mitarbeitern nach.

Nr. 6.1 Anlage 7 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/anlage_7.html 

Widerspruch