Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine
- Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
- sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
- eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine
- Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
- sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
- eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenden Sie sich entweder an eine fachkundig planende Person oder fragen Sie bei den aufgeführten Mitarbeitern nach.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang des Antrags und der Unterlagen ab.
Rechtsbehelf
Widerspruch