Abfallüberwachung - Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen
Abfallüberwachung - Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen
Leistungsbeschreibung
Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen.
Diese Überlassungspflicht besteht nicht für Abfälle, die durch gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen der Sammlung nicht entgegenstehen (§ 18 KrWG).
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen im Gebiet des Landkreises Göttingen im Sinne des § 17 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 KrWG sind spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme durch Ihren Träger der unteren Abfallbehörde des Landkreises Göttingen anzuzeigen.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne per E-Mail an abfallbehoerde@landkreisgoettingen.de mit.
Verfahrensablauf
- Anzeige der Sammlung spätestens 3 Monate vor der
beabsichtigter Aufnahme der Sammlung
- Prüfung der Unterlagen durch die untere Abfallbehörde
- Gegenbefalls Nachforderung weiterer Unterlagen
- Bescheid über die Zulässigkeit der gewerblichen oder
gemeinnützigen Sammlung oder Ablehnung
Voraussetzungen
Angaben über:
- Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung
- Angaben über Größe und Organisation des Sammelunternehmens
- Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der gesammelten
Abfälle, einschließlich der Verwertungswege und Sicherstellung der Übernahme
der Abfälle beim Verwertungsbetrieb unter Einhaltung der Kapazitäten, Angabe
und Bestätigung des Verwertungsbetriebes
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formlose Anzeige oder Formblatt und Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) oder Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Einzelfallabhängig ca. 200 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat drei Monate vor beabsichtigter Aufnahme der Sammlung bei der unteren Abfallbehörde zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist von Art und Umfang der Sammlung abhängig. In der Regel ist von 4 Wochen auszugehen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise / Besonderheiten
- Die Prüfung der Anzeige ist kostenpflichtig.
- Die Zulassung der Sammlung erfolgt mit Nebenbestimmungen.
- Die jährlichen Sammelmengen sind dem Landkreis Göttingen
mitzuteilen.