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Ferienbetreuung für Kinder mit Rechtsanspruch


Leistungsbeschreibung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Im ersten Jahr gilt der Anspruch für Kinder der 1. Klasse. In den nächsten Jahren kommt jeweils eine weitere Klassenstufe dazu.

Der Rechtsanspruch betrifft auch Zeiten außerhalb des Unterrichts. Dazu gehören grundsätzlich auch die Schulferien.

Die Teilnahme an einem Ferienbetreuungsangebot ist freiwillig. Die Angebote sollen Eltern und Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Kinder sollen in den Ferien verlässliche und altersgerechte Angebote nutzen können.

Der Rechtsanspruch bezieht sich auf insgesamt 8 Wochen Ferienbetreuung pro Schuljahr. Für die Planung teilt der Landkreis Göttingen diese 8 Wochen wie folgt auf:

  • 2 Wochen in den Herbstferien
  • 2 Wochen in den Osterferien
  • 4 Wochen in den Sommerferien

Das bedeutet nicht automatisch, dass der Landkreis überall eigene Ferienangebote in diesem Umfang bereitstellt. Der Landkreis berücksichtigt diese Aufteilung aber bei der Planung und bei der Prüfung, ob vorhandene Angebote ausreichen.

Vorgehen des Landkreises Göttingen

Der Landkreis Göttingen nutzt bei der Ferienbetreuung die bereits vorhandenen Angebote im Kreisgebiet. Dazu gehören Angebote von Städten, Gemeinden, Vereinen, Verbänden und freien Trägern. Diese Angebote sollen möglichst erhalten und unterstützt werden.

Der Landkreis baut daher nicht zuerst neue Angebote neben den bestehenden Angeboten auf. Stattdessen prüft der Landkreis, wo Angebote fehlen oder für den Bedarf der Familien nicht ausreichen.

Zunächst sollen vorhandene Angebote genutzt und besser sichtbar gemacht werden. Wenn es in einzelnen Regionen nicht genug passende Angebote gibt, prüft der Landkreis gemeinsam mit Kooperationspartnern weitere Möglichkeiten.

Anmeldung zu Ferienbetreuungsangeboten

Die Anmeldung erfolgt in der Regel direkt beim jeweiligen Anbieter des Ferienbetreuungsangebots.

Bitte beachten Sie die Informationen des Anbieters. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Anmeldefristen
  • Teilnahmebedingungen
  • Hinweise zum Ablauf
  • Kosteninformationen

Der Landkreis Göttingen unterstützt Eltern bei Fragen und bei der Orientierung. Der Landkreis übernimmt aber nicht bei allen Angeboten selbst die Anmeldung.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu verfügbaren Angeboten und zur Umsetzung des Rechtsanspruchs.

Wenn kein passendes Angebot vorhanden ist

Sollten Sie kein geeignetes Ferienbetreuungsangebot finden, können Sie sich an den Landkreis Göttingen wenden.

Das gilt auch, wenn vorhandene Angebote für Ihren Bedarf nicht ausreichen.

Siehe bitte "Kontakt".

Bitte wenden Sie sich insbesondere dann an uns (ferienbetreuung@landkreisgoettingen.de), wenn Sie in Ihrer Region kein passendes Ferienbetreuungsangebot finden oder wenn die vorhandenen Angebote für Ihren Betreuungsbedarf nicht ausreichen.

Für die Ferienbetreuung kann ein Kostenbeitrag anfallen.

Die Höhe des Beitrags hängt vom Einkommen der Familie ab. Familien mit geringerem Einkommen zahlen weniger. Familien mit höherem Einkommen zahlen mehr.

Der Kostenbeitrag liegt zwischen 72,00 Euro und 180,00 Euro pro Kind und Betreuungswoche.

Wenn Sie Transferleistungen erhalten, können Sie von der Zahlung befreit werden. Bitte reichen Sie dafür einen aktuellen Bescheid beim Landkreis Göttingen ein. Den Bescheid reichen Sie zusammen mit den Unterlagen zur Selbsteinstufung ein.

Weitere Informationen zur Berechnung und Einstufung finden Sie hier.

Nach der Anmeldung erhalten Sie die Unterlagen zur Selbsteinstufung. Bitte reichen Sie diese Unterlagen fristgerecht beim Landkreis Göttingen ein.

Wenn Sie die Unterlagen nicht einreichen, wird der höchste Kostenbeitrag festgesetzt.