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Ferienbetreuung für Kinder mit Rechtsanspruch


Leistungsbeschreibung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter stufenweise eingeführt. Im ersten Schritt gilt der Anspruch für Kinder der 1. Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch jeweils um eine weitere Klassenstufe erweitert.

Der Rechtsanspruch umfasst auch Zeiten außerhalb des Unterrichts und damit grundsätzlich auch die Ferienzeiten. Die Teilnahme an einem Ferienbetreuungsangebot ist freiwillig. Ziel ist es, Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und Kindern verlässliche, altersgerechte Betreuungsangebote während der Schulferien zu ermöglichen.

Vorgehen des Landkreises Göttingen

Der Landkreis Göttingen baut bei der Umsetzung der Ferienbetreuung auf den bereits vorhandenen Strukturen und Angeboten im Kreisgebiet auf. Bestehende Angebote von Städten, Gemeinden, Vereinen, Verbänden und freien Trägern sollen möglichst erhalten, unterstützt und weiterentwickelt werden.

Der Landkreis schafft daher nicht vorrangig neue Parallelstrukturen, sondern steuert dort nach, wo Versorgungslücken bestehen. Das bedeutet: Zunächst werden vorhandene Angebote genutzt und sichtbar gemacht. Wenn in einzelnen Regionen kein ausreichendes Angebot vorhanden ist oder Angebote den Rechtsanspruch nicht abdecken, prüft der Landkreis gemeinsam mit Kooperationspartnern, wie zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden können.

Anmeldung zu Ferienbetreuungsangeboten

Die Anmeldung erfolgt in der Regel direkt beim jeweiligen Anbieter des Ferienbetreuungsangebots. Bitte beachten Sie die dort genannten Anmeldefristen, Teilnahmebedingungen und Hinweise zum Ablauf.

Der Landkreis Göttingen unterstützt Eltern bei der Orientierung und Beratung, übernimmt aber nicht bei allen Angeboten selbst die Anmeldung. Auf dieser Seite werden Informationen zu verfügbaren Angeboten sowie Hinweise zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bereitgestellt.

Wenn kein passendes Angebot vorhanden ist

Sollten Sie kein geeignetes oder für Ihren Bedarf ausreichendes Ferienbetreuungsangebot finden, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an den Landkreis Göttingen wenden. Der Landkreis nimmt Hinweise zu ungedeckten Bedarfen auf und nutzt diese für die weitere Planung und Nachsteuerung der Ferienbetreuung im Kreisgebiet.

Eine frühzeitige Rückmeldung ist wichtig, damit regionale Bedarfe erkannt und mögliche Lösungen gemeinsam mit Kooperationspartnern geprüft werden können.

Siehe bitte "Kontakt".

Bitte wenden Sie sich insbesondere dann an uns (ferienbetreuung@landkreisgoettingen.de), wenn Sie in Ihrer Region kein passendes Ferienbetreuungsangebot finden oder wenn die vorhandenen Angebote für Ihren Betreuungsbedarf nicht ausreichen.

Für Ferienbetreuungsangebote im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden Kostenbeiträge erhoben. Die Beiträge werden durch den Landkreis Göttingen einkommensabhängig festgesetzt. Grundlage hierfür ist eine Sozialstaffelung.

Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Einkommenssituation der Familie. Damit sollen Familien angemessen beteiligt und zugleich finanziell entlastet werden. Je nach Einstufung liegt der Kostenbeitrag zwischen 72,00 Euro und 180,00 Euro pro Kind und Betreuungswoche.

Erziehungsberechtigte, die Transferleistungen beziehen, können mit Einreichung eines entsprechenden aktuellen Bescheids von der Zahlung des Kostenbeitrags befreit werden. Bitte reichen Sie den Bescheid zusammen mit den Unterlagen zur Selbsteinstufung beim Landkreis Göttingen ein.

Weitere Informationen zur Berechnung und Einstufung finden Sie hier.

Nach der Anmeldung zu einem entsprechenden Ferienbetreuungsangebot erhalten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die erforderlichen Unterlagen zur Selbsteinstufung. Diese Unterlagen sind fristgerecht beim Landkreis Göttingen einzureichen. Erfolgt keine Einreichung, wird der Kostenbeitrag in der höchsten Stufe festgesetzt.