Tiergehege anzeigen
Tiergehege anzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.
Keiner Anzeige bedürfen
- Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden,
- Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden,
- Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel zum Zwecke der Beizjagd gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist,
- Netzgehege, in denen Zucht- oder Speisefische gehalten werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllter Vordruck "Anzeige eines Tiergeheges"
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.25. an. (50,00 € Mindestgebühr)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen bei vollständigen Unterlagen
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen
Hinweise / Besonderheiten
Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst. Es müssen gesondert veterinär- und baurechtliche Belange berücksichtigt werden.