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Ferienbetreuung in Bad Lauterberg

Leistungsbeschreibung

In Bad Lauterberg bietet der Landkreis Göttingen gemeinsam mit der Jugendhilfe Süd-Niedersachsen e. V. (JSN) eine Ferienbetreuung in beiden Wochen der Herbstferien 2026 an.

Wann?

·         12. bis 16. Oktober 2026

·         19. bis 23. Oktober 2026

·         jeweils von 7:45 bis 15:45 Uhr

Wo?

Jugendhilfe Süd-Niedersachsen e. V.
Bahnhofstraße 10
37431 Bad Lauterberg im Harz

Wie viele Plätze gibt es? In jeder Ferienwoche stehen 15 Plätze zur Verfügung.

Wer kann teilnehmen?

Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder der 1. Klasse, die im Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Auch Kinder aus höheren Klassenstufen können angemeldet werden. Wenn noch Plätze frei sind, können auch diese Kinder teilnehmen.

Was erwartet die Kinder?

Die Betreuung findet in kindgerecht eingerichteten Räumen der JSN statt. Die Turnhalle der Grundschule am Hausberg und der Kurpark mit verschiedenen Spielmöglichkeiten sind zu Fuß erreichbar. So ist ein abwechslungsreiches Programm drinnen und draußen möglich. Die Kinder werden von engagierten Betreuungskräften begleitet. Erfahrene Sozialpädagoginnen unterstützen das Angebot.

Was kostet die Betreuung?

Für das Angebot gilt die soziale Kostenstaffel des Landkreises Göttingen. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Familie. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter „Welche Gebühren fallen an?“.

Sie möchten Ihr Kind anmelden oder haben Fragen?

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis Göttingen:
E-Mail: ferienbetreuung@landkreisgoettingen.de
Telefon: 0551 525-3773

Für die Ferienbetreuung kann ein Kostenbeitrag anfallen.

Die Kosten können je nach Anbieter und Ferienangebot unterschiedlich sein.

Für zusätzliche Ferienangebote, die der Landkreis nach Bedarf gemeinsam mit Kooperationspartnern organisiert, gibt es eine soziale Staffelung nach dem Einkommen der Familie. Der Kostenbeitrag liegt derzeit zwischen 72 Euro und 180 Euro pro Kind und Betreuungswoche.

Wenn Sie Transferleistungen erhalten, können Sie von der Zahlung befreit werden. Bitte reichen Sie dafür einen aktuellen Bescheid beim Landkreis Göttingen ein. Den Bescheid reichen Sie zusammen mit den Unterlagen zur Selbsteinstufung ein.

Weitere Informationen zur Berechnung und Einstufung finden Sie hier.

Nach der Anmeldung erhalten Sie die Unterlagen zur Selbsteinstufung. Bitte reichen Sie diese Unterlagen fristgerecht beim Landkreis Göttingen ein.

Wenn Sie die Unterlagen nicht einreichen, wird der höchste Kostenbeitrag festgesetzt.