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Digitales Bauantragsverfahren des Landkreis Göttingen

Ab 01.10.2026 haben Sie die hier die Möglichkeit, Ihren digitalen Bauantrag über die neue Antragsstrecke zu stellen.

Für die die Nutzung der digitalen Antragsstrecken ist wie bislang auch schon die Anmeldung über die BundID oder über das MUK (Unternehmenskonto) erforderlich. Unter Dokumente finden Sie weiter unten entsprechende Anleitungen.

Jetzt kommt hinzu, dass Sie als Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser bzw. Antragstellerin/Antragsteller sich im Postfach des EfA-Dienstes in gleicherweise anmelden müssen.

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Die Städte Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit wahr.

Daher sind alle bauaufsichtlichen Fragen und Anträge für diese Gebiete jeweils dorthin zu richten.

Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsicht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bauantrag einfach und komfortabel online zu stellen und im digitalen transparenten Baugenehmigungsverfahren abzuwickeln. Dafür wird das digitale Bauantragsverfahren des EfA-Dienstes eingesetzt.

Digitale Verfahrensarten:

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der ab 1. Januar 2022 geltenden Fassung schreibt eine digitale Antragstellung für folgende Antragsarten vor:

  • Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 1)
  • Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1)
  • Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6)
  • Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung (§ 67 Abs. 1)
  • Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 70 Abs. 3 Satz 1)
  • Bauvoranfragen (§ 73 Abs. 1) 
  • Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 Satz 1)

Ihre Voraussetzungen:

  • Internetanschluss
  • E-Mail-Adresse

Ihre Vorteile:

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
  • Einreichen digitaler Pläne ohne Druck- und Portokosten
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung, Verfahrenstransparenz zum aktuellen Sachstand
  • Die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser informiert die Bauherrin/den Bauherrn über den Verfahrensstand. Dies folgt aus den §§ 52 Abs. 2 Satz 3 und 67 Abs. 1 NBauO.

Ihr digitaler Antrag:

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie Zugang zu einem geschützten Projektraum. Ihre miteingereichten Bauvorlagen wurden bereits dort hochgeladen. Diese Unterlagen bedürfen keiner Unterschrift der erklärenden Person. Die Vorgaben des § 3a Abs. 1 Sätze 2-5 NBauO zur elektronischen Kommunikation sind insbesondere für Dokumente Dritter, etwa Tragwerksplaner oder anderer sachverständiger Personen, zu beachten.

Der Ablauf kurz erklärt:

  1. Bereiten Sie bitte Ihre Bauvorlagen zum Hochladen vor:
    • alle Dokumente sind in PDF/A-Format zu erstellen und entsprechend der Dokumentenstruktur (siehe Dokumente) gemäß der NBauVorlVO (Anlage 1) zu benennen
    • Dateinamen und -Kennung sind so zu benennen, dass nur Zeichen 0 bis 9, a bis z, A bis Z, keine Umlaute und Sonderzeichen "_", "." und "-" verwendet werden. Der Dateiname darf maximal 50 Zeichen umfassen.
    • dabei sind die interaktiven Formulare in ein PDF/A-Format zu ändern (eine Umwandlung kann über einen PDF-Drucker vorgenommen werden)
    • Sie können beliebig viele Dateien hochladen. Der Gesamtumfang der Dateien darf die Grenze von 200 MB aber nicht überschreiten.
  2. Stellen Sie Ihren Antrag bei der Bauordnung:
    • füllen Sie bitte das gewünschte Online-Formular aus (siehe den Button oben rechts)
    • fügen Sie die Bauvorlagen als Anlagen dem Antrag/Formular an
    • reichen Sie den Antrag digital ein.
    •  

Abschließender Hinweis:

In der formellen Vorprüfung werden nur Unterlagen berücksichtigt, welche eine korrekte Bezeichnung gem. §§ 2 und 3 i. V. m. Anlage 1 sowie dem Anhang zur Anlage 1 und der Anlage 2 der Nieders. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) aufweisen. Siehe hierzu auch das PDF „Dokumentenstruktur“ weiter unten auf dieser Seite. Unter Rechtsgrundlagen finden Sie Links zur NBauO und zur NBauVorlVO.

Haben Sie Fragen zur digitalen Antragsstellung? Dann schreiben Sie eine eMail an Bauaufsicht@landkreisgoettingen.de

Bei technischen Problemen oder Fragen zur allgemeinen Nutzung der Digitalen Baugenehmigung haben Sie über die Website http://www.digitalebaugenehmigung.de/kontakt die Möglichkeit, eine Supportanfrage bei technischen Problemen mit dme EfA-Dienst zu stellen, ein Feedback zu geben oder sich im Hilfebereich zu informieren.

Ein Video-Tutorial für Antragstellende können Sie sich hier herunterladen und anschauen.

Hilfemöglichkeiten für die Dalux-Plattform finden Sie unter Dokumente.