Schwerbeschädigtenfürsorge
Schwerbeschädigtenfürsorge
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Voraussetzung zur Gewährung von Leistungen der Schwerbeschädigtenfürsorge ist:
- Der Bezug von Leistungen des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (ehemaliges Versorgungsamt)
- oder wegen eines Grads der Behinderung (GdB)/Grads der Erwerbsminderung (GdE) von mindestens 50 % der Anspruch darauf.
- Zugehörigkeit zu folgenden Personengruppen (beispielhaft): Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Geschädigte aufgrund des Dienstes in der Bundeswehr. Hierzu zählen auch Personen, die ihre Schädigung auf dem Weg zum oder vom Dienst in der Bundeswehr davongetragen haben.
Für diesen Personenkreis wird ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt. Dies kann zum Beispiel geschehen durch:
- Die Übernahme von ungedeckten Kosten der Heimunterbringung oder häuslichen Pflege
- Erholungshilfe, das heißt teilweise Übernahme der Kosten bei Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit. (Dauer mindestens 3 Wochen.)
- Erlebnis- & Gemeinschaftsreisen für Hinterbliebene. Diese Reisen sollen die Hinterbliebenen durch den Gewinn neuer Eindrücke und Erlebnisse in die Lage versetzen, weiterhin am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. (Dauer meist 10 Tage.)
- Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs und wenn nötig laufende Beihilfen zu dessen Betrieb und Unterhaltung. Dies soll dazu beitragen, die Mobilität des beziehungsweise der Betroffenen zu erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Gewährung von Leistungen oder
- Antrag auf Gewährung von Erholungshilfe
- Einkommens- und Vermögensnachweise
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