Rehabilitierung von zu Unrecht in der ehemaligen DDR Inhaftierten


Leistungsbeschreibung


Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) regelt die juristische und soziale Wiedergutmachung für strafrechtliches Unrecht und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) bzw. in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie in Ost-Berlin zwischen dem 8. Mai 1945 und 2. Oktober 1990.

Im Rahmen dieses Gesetzes werden die Bürgerinnen und Bürger über ihre Möglichkeit beraten, eine entsprechende Rente bzw. eine Entschädigung zu erhalten. Sie erhalten neben Informationen über einzureichende Dokumente auch Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages auf Entschädigungsleistungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Diese Dienstleistung ist kostenlos.

Kontakt

  • Fachdienst Hilfen im Alter, Heimaufsicht, Wohnraumförderung