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Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Göttingen hat als öffentlicher Auftraggeber Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge grundsätzlich nach vorgeschriebenen formalisierten Verfahren, das heißt, dass die Leistungen auszuschreiben und im Wettbewerb zu vergeben sind.

Die Ausschreibungen werden je nach Aufgabenbereich von einem Referat oder einem Fachbereich des Landkreises Göttingen veranlasst.

Die beim Fachdienst Innere Dienste (FD 10.1) eingerichtete Zentrale Vergabestelle berät die ausschreibende Dienststelle des Landkreises Göttingen.

Die von den Bietern vorzulegenden Unterlagen/Nachweise werden in den Ausschreibungsunterlagen genannt.

Bei Öffentlichen Ausschreibungen wird von den Bietern für die Erstellung, Vervielfältigung und den Versand der Ausschreibungsunterlagen ein Kostenbeitrag erhoben. Die Höhe wird in jedem Einzelfall festgesetzt und in den Veröffentlichungen genannt.

Regelungen zum Öffentlichen Vergaberecht finden sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen. Nachfolgend sind daher nur die Vorschriften aufgeführt, die für den vorgenannten Aufgabenreich der Zentralen Vergabestelle maßgeblich sind:

  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A mit Ausführungsbestimmungen,
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A mit Ausführungsbestimmungen