Angebots(er)öffnungen (Submissionen)


Leistungsbeschreibung


Der Landkreis Göttingen hat als öffentlicher Auftraggeber Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge grundsätzlich nach vorgeschriebenen formalisierten Verfahren zu vergeben, das heißt, dass die Leistungen in der Regel auszuschreiben und im Wettbewerb zu vergeben sind. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich der Bauunterhaltung für die in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen.

Die beim Landkreis Göttingen anfallenden Leistungsvergaben werden hauptsächlich nach Durchführung einer Öffentlichen Ausschreibung oder einer Beschränkten Ausschreibung vorgenommen. Bei einer Öffentlichen Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmenund bei einer Beschränkten Ausschreibung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben.

In geringerem Umfang erfolgen Europaweite Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit öffentlichen Teilnahmewettbewerben oder Freihändigen Vergaben. Bei öffentlichen Teilnahmewettbewerben gehen den Ausschreibungen öffentliche Aufforderungen voran, sich um die Teilnahme zu bewerben. Bei Freihändigen Vergaben werden Leistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.

Die Ausschreibungen werden je nach Aufgabenbereich von einem Referat oder einem Fachbereich des Landkreis Göttingen veranlasst. Die beim Fachbereich Innere Dienste (FB 10.1) eingerichtete Zentrale Submissionsstelle ist hierbei mit folgenden Aufgaben beteiligt:

  • Veröffentlichung verschiedenster Vergabeverfahren,
  • Vervielfältigung und Versand der Ausschreibungsunterlagen,
  • Verwahrung der eingehenden Angebote,
  • Behandlung verspätet eingegangener sowie nicht ordnungsgemäß verschlossener Angebote,
  • Durchführung der Angebots(er)öffnungen (Submissionen),
  • Rechnerische Prüfung der Angebote,
  • Veröffentlichung von Vergebenen Aufträgen mit einem Wert von mehr als 25.000 Euro (netto) soweit sie Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen betreffen und ex-post-Bekanntmachung von EU-weiten Aufträgen

Hinweis: Bieter/Bietergemeinschaften oder deren Bevollmächtigte dürfen an den Submissionen teilnehmen, soweit diese Bauleistungen betreffen. Nach der rechnerischen Prüfung übergibt die Zentrale Submissionsstelle die Angebote an die/das die Auschreibung veranlassende Referat/Fachbereich, bei dem diese formal und fachlich geprüft werden und über den Zuschlag (Auftragserteilung) entschieden wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die von den Bietern vorzulegenden Unterlagen/Nachweise werden in den Ausschreibungsunterlagen genannt.

Welche Gebühren fallen an?


Bei Öffentlichen Ausschreibungen wird von den Bietern für die Erstellung, Vervielfältigung und den Versand der Ausschreibungsunterlagen ein Kostenbeitrag erhoben. Die Höhe wird in jedem Einzelfall festgesetzt und in den Veröffentlichungen genannt.

Rechtsgrundlage


Regelungen zum Öffentlichen Vergaberecht finden sich in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen. Nachfolgend sind daher nur die Vorschriften aufgeführt, die für den vorgenannten Aufgabenreich der Zentralen Vergabestelle maßgeblich sind:

  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A mit Ausführungsbestimmungen,
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A mit Ausführungsbestimmungen

Kontakt

  • Fachdienst Zentrale Verwaltung

Kontaktpersonen


  • Frau Richter
  • Herr Hucke
  • Herr Hansmann