Leistungsbeschreibung

Welche/r Mitarbeiter/- in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen:

Zuständigkeiten im Team Göttingen:

Anfangsbuchstabe

Familienname

Sachbearbeiter/-in

Aa, Ac - An Frau Winterfeld

Ao - Az 

Frau Demir

C, E, F, N, restl. B

Frau Otto

D, H, I, 

Herr Kern

J, K, U, W, Ga

N. N.

S, Ba

Frau Bugday

O, P, Q, T, restl. G

Frau Rommel

M, R (außer Ra), Ge

Frau Kordes

Ab, L, Ra, V, X, Y, Z, Be

Frau Kreuzkamp

 

Zuständigkeiten im Team Osterode:

Anfangsbuchstabe

Familienname

Sachbearbeiter/-in

 

A - C

Frau Seidel

H - R

Herr Schickschneit

Frau Gropengießer

B, D - G, T - Z

Frau Jahn

Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher, politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft.

Die Prüfung von Asylbegehren obliegt ausschließlich dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die Ausländerbehörde ist lediglich für daraus folgende aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig.

Ein Asylantrag oder Asylfolgeantrag ist persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Für den Bereich des Landkreises Göttingen ist dieses das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Alle vorhandenen, die Herkunft und Staatsangehörigkeit belegenden Dokumente, Urkunden, Ausweispapiere et cetera.

Rechtsgrundlage

Kontaktpersonen

  • Frau Winterfeld
  • Frau Demir
  • Frau Otto
  • Frau Bugday-Alptekin
  • Frau Rommel
  • Frau Kordes
  • Frau Kreuzkamp
  • Frau Seidel
  • Herr Schickschneit
  • Frau Gropengiesser
  • Frau Jahn
  • Frau Haase