Abfallüberwachung - Bodenbörse
Abfallüberwachung - Bodenbörse
Leistungsbeschreibung
Für jede Ablagerung und für jeden Einbau von Boden außerhalb einer zugelassenen Deponie ist die gesonderte Zustimmung des Landkreises Göttingen - untere Abfallbehörde - erforderlich.
Die Zustimmung ist jeweils im Einzelfall (je Verwertungsstelle) vorab schriftlich zu beantragen. Es sind Angaben zur Menge des Bodenmaterials, Dauer bzw. Zeitpunkt der Maßnahme, zum Zweck der Maßnahme sowie zur Herkunft des Bodenmaterials und zum Ablageort (Gemarkung, Flur, Flurstück; Lagepläne o. ä.) zu machen.
In der Regel ist ein für die Verwertungsstelle geeignetes Gutachten eines Analysebüros mit Probenahmeprotokoll erforderlich.
Je nach Verwertung und Herkunft des Bodenmaterials können die vorzulegenden Unterlagen und Angaben jedoch abweichen. Es ist daher zu empfehlen, sich frühzeitig mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der unteren Abfallbehörde in Verbindung zu setzen, um in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen für Ihren Einzelfall erforderlich sind.
Sofern keine andere Ablagerungsmöglichkeit in Frage kommt, könnten Sie Bodenmaterial selbstverständlich auch auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises Göttingen ablagern. Weitere Informationen zur Anfuhr von Bodenmaterial auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises Göttingen finden Sie hier.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen gerne per E-Mail an abfallbehoerde@landkreisgoettingen.de mit.
Verfahrensablauf
- Antragsstellung schriftlich oder per E-Mail
- Prüfung des Antrages
- Gegebenenfalls Nachforderung von Unterlagen
- Zustimmung oder Ablehnung des Antrages
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag schriftlich oder per E-Mail mit Angaben zur/m
- Menge und Herkunft (Gemarkung, Flur, Flurstück; Lagepläne o. ä.) des Bodenmaterials
- Ablageort (Gemarkung, Flur, Flurstück; Lagepläne o. ä.)
- Dauer bzw. Zeitpunkt der Maßnahme
- Zweck der Maßnahme
- je nach Einzelfall Gutachten eines Analysebüros mit Probenahmeprotokoll
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind einzelfallabhängig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige 14 Tage vor Beginn der Maßnahme.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang des einzelnen Falls abhängig.
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Abfallbewirtschaftungssatzung (Abfallsatzung) für den Landkreis Göttingen
Rechtsbehelf
Widerspruch