Bodenbörse


Leistungsbeschreibung


Für jede Ablagerung und für jeden Einbau von unbelastetem Boden außerhalb einer zugelassenen Deponie ist die Zustimmung des Landkreises Göttingen - Untere Abfallbehörde - erforderlich.

Diese Zustimmung ist vorab schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist zusammen mit den beizufügenden Lageplänen einzureichen.

Bei Bodenaushub aus bebauten Flächen, Gewerbegebieten, Kanalsanierungen und im Bereich von Straßenarbeiten ist zusätzlich ein Gutachten eines Analysebüros notwendig.

Nähere Auskünfte geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen auch gern weiter, wenn Sie selbst keine Ablagerungsflächen benennen können.

Sofern keine andere Ablagerungsmöglichkeit in Frage kommt, können Sie unbelasteten Boden und Steine selbstverständlich auch auf den Entsorgungsanlagen Breitenberg oder Dransfeld ablagern. Auch verunreinigter Boden wird auf den Entsorgungsanlagen entgegen genommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antragsvordruck oder formloser schriftlicher Antrag
  • gegebenenfalls Gutachten eines Analysebüros (siehe Beschreibung oben)

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Menge und Beschaffenheit des Bodens.
Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Rechtsgrundlage


Kontakt

  • Team Abfallbehörde

Kontaktpersonen


  • Herr Seefried
  • Herr Schneemann
  • Frau Rausch