Leistungsbeschreibung

Hinter dem Begriff Baudenkmal muss sich nicht zwangsläufig ein Gebäude oder eine Gebäudegruppe verbergen. Es kann sich beispielsweise auch um Grünanlagen, Plätze, Straßen oder Wege, Bergbaustollen, Seen etc. oder auch einen beweglichen Gegenstand wie etwa ein Gemälde handeln.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Einzeldenkmälern und solchen, die eine denkmalgeschützte Gruppe baulichen Anlagen bilden. So können z. B. ganze Straßenzüge wegen ihrer städtebaulichen Wirkung unter Denkmalschutz stehen. Gleichzeitig befinden sich innerhalb einer Gruppe auch Einzeldenkmäler.

Die Ausweisung und Begründung erfolgt durch die Denkmalfachbehörde, wenn an der Erhaltung einer baulichen Anlage ein öffentliches Interesse besteht. Gründe hierfür können z. B. geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich oder wissenschaftlich sein. Bereits ein Grund ist ausreichend für eine Unterschutzstellung.

Weiterhin ist die Ausweisung ausschlaggebend für die Zulässigkeit und die Förderungs- und steuerliche Abschreibungsfähigkeit von Maßnahmen am Gebäude. Das Denkmalverzeichnis des Landkreises Göttingen ohne die Städte Göttingen, Hann. Münden und Duderstadt umfasst mehr als 4500 Baudenkmäler. Da das Verzeichnis in Niedersachsen nachrichtlichen Charakter hat, ist die Denkmaleigenschaft nicht abhängig von der Eintragung in die Liste. Es gibt immer wieder Gebäude, die die Eigenschaft eines Kulturdenkmals besitzen, aber nicht im Denkmalverzeichnis geführt sind.

Das Denkmalverzeichnis können Sie bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Göttingen oder den jeweiligen Kommunen (Städten und Gemeinden) im Landkreis einsehen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder unter www.denkmalpflege.niedersachsen.de