Allg. Umweltüberwachung - Gewässerschutzalarmdienst
Allg. Umweltüberwachung - Gewässerschutzalarmdienst
Leistungsbeschreibung
Zuständigkeit:
Der Gewässerschutzalarmdienst (GSA) ist zuständig für den Schutz von Gewässer, Grundwasser und Boden (Gefahrenabwehr). Bei Unfällen und Schadensfällen, bei denen es zum Auslaufen und/oder Versickern von wassergefährdenen Stoffen kommt, sind zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit in der Regel Sofortmaßnahmen zu treffen.
Anzeigepflicht:
Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz besteht eine Anzeigepflicht, sofern wassergefährdende Stoffe in nicht nur unbedeutender Menge an u. a. Leitungen, Anlagen und Fahrzeugen austreten. Dies gilt auch dann, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass derartige Stoffe zum Beispiel in den Boden, ein Gewässer, einen Kanal oder den Keller ausgetreten sein könnten.
Meldung:
Eine Meldung über einen Schadensfall ist unverzüglich an die Polizei, Feuerwehr oder den Landkreis Göttingen unter der folgenden Telefonnummern abzugeben:
Während der Dienstzeit ist sich an die auf der rechten Seite angegeben Kontaktpersonen zu wenden.
Außerhalb der Dienstzeit ist der Landkreis Göttingen über die Feuerwehr-Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr Göttingen (Notruf-Nr. 112 oder 0551 7075-75) zu benachrichtigen. Die Einsatzleitstelle leitet die Meldung nach einem internen Bereitschaftsplan an den Landkreis Göttingen weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zu Ort und Art des Schadensfalls.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten und Gebühren sind Einzelfall abhängig und vom Verursacher des Schadensfalls zu tragen.
Links & Onlinedienste
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