Ohrmarken/Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Nutztieren


Leistungsbeschreibung


Alle landwirtschaftlichen Nutztiere (Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, auch Einzelhaltung) müssen durch Ohrmarken gekennzeichnet werden.

Ohrmarken für Rinder müssen bitte direkt beim Vereinigte Informationssysteme Tierhaltungen w. V. (V.I.T) in Verden bestellt werden. Die Ohrmarken können Sie bequem online bestellen.

Ohrmarken für Schafe und Ziegen müssen ebenfalls vom Tierhalter selbst bei der vit in Verden bestellt werden. Auf der Internetseite der vit in Verden erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen und das Formular, mit dem Sie die gewünschten Ohrmarken schriftlich bestellen können.

Ohrmarken für Schweine können über Ihren Beratungs- oder Erzeugerring oder direkt online bestellt werden.

Voraussetzung für den Bezug aller Ohrmarken ist die frist- und ordnungsgemäße Meldung des Tierbestandes an die Niedersächsische Tierseuchenkasse (Meldepflicht!) und beim Veterinäramt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Hannover oder dem VIT in Verden.

Welche Gebühren fallen an?


Kostenträger ist die Niedersächsische Tierseuchenkasse Hannover

Rechtsgrundlage


Kontakt

  • Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Kontaktpersonen


  • Frau Pretzlaff
  • Frau Wagner