Mineralische Abfälle - Entsorgung


Leistungsbeschreibung


Für jede Direktverwertung von mineralischen Abfällen (zum Beispiel Bauschutt/Bauabfälle) außerhalb einer zugelassenen Deponie ist die Zustimmung des Landkreises Göttingen - Untere Abfallbehörde - erforderlich.

Diese Zustimmung ist vorab formlos schriftlich zu beantragen. Es ist zusätzlich ein Gutachten eines Analysebüros notwendig, welches ebenfalls hier einzureichen ist.

Nähere Auskünfte geben Ihnen die oben genannten Ansprechpartner. Die Ansprechpartner helfen Ihnen auch gern weiter, wenn Sie selbst keine Ablagerungsflächen benennen können.

Sofern keine andere Ablagerungsmöglichkeit in Frage kommt, können Sie unbelasteten Bauschutt selbstverständlich auch auf den Entsorgungsanlagen Breitenberg oder Dransfeld ablagern. Auch verunreinigter Boden wird auf den Entsorgungsanlagen entgegen genommen.

Bei anfallendem Boden und Bauschutt aus Tankstellensanierungen und Ähnliches bitte ich das folgenden Merkblatt über die Anforderungen an die Entsorgung mineralischer Abfälle bei Tankstellensanierung zu beachten.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • formloser Antrag
  • Gutachten eines Analysebüros

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr richtet sich nach der Menge und Ablagerungsmöglichkeit.
Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte der Übersicht weiter unten unter Anträge/Formulare.

Rechtsgrundlage


Kontakt

  • Team Abfallbehörde

Kontaktpersonen


  • Herr Schneemann
  • Frau Rausch