LEADER-Förderung Region Osterode am Harz
LEADER-Förderung Region Osterode am Harz
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Regionalmanagement der LEADER-Region Osterode am Harz unterstützt den gesamten Prozess von der Projektidee bis zur Abrechnung. Zu den konkreten Aufgaben gehören insbesondere:
- Projektentwicklung und Fördermittelberatung: Beratung und Unterstützung von Projektträgern und Interessierten bei der Entwicklung, Beantragung, Umsetzung und Abrechnung von LEADER-Projekten
- Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe: Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen, Vorbereitung der Projektauswahl und Beschlüsse, Vorbereitung der Anpassung und Fortschreibung des Regionalen
Entwicklungskonzeptes - Prozessorganisation und -begleitung: Koordination, Moderation und Begleitung des LEADER-Prozesses in der Region
Verfahrensablauf
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG), die sich aus Wirtschafts- und Sozialpartner*innen sowie kommunalen Akteuren zusammensetzt, bewertet die Projekte und entscheidet auf Grundlage des Regionalen Entwicklungskonzeptes über eine Förderung. Dazu trifft sich die LAG zwei Mal im Jahr (Stichtagsregelung). Ein positives Votum der LAG ist Voraussetzung dafür, dass die Projektträger einen Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) stellen können. Sobald der Zuwendungsbescheid vom ArL vorliegt, kann mit der Projektumsetzung begonnen werden.
Voraussetzungen
Das Projekt wird auf dem Gebiet der LEADER-Region Osterode am Harz umgesetzt: Bad Grund (Harz), Osterode am Harz, Hattorf am Harz, Herzberg am Harz, Bad Lauterberg, Bad Sachsa, Walkenried, gemeindefreies Gebiet Harz
Welche Fristen muss ich beachten?
Zwei Einreichungsstichtage pro Jahr
Rechtsgrundlage
LEADER ist ein Förderansatz der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume, der aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird. Fördergrundlage sind verschiedene EU-Verordnungen sowie landesspezifische Programme und Richtlinien. Grundlage für die Förderung in der Region ist das Regionale Entwicklungskonzept (REK).
Was sollte ich noch wissen?
Mehr Informationen finden Sie unter LEADER Region Osterode am Harz
und hier.
Hinweise / Besonderheiten
Antragsteller*innen erhalten eine Förderung von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Dabei muss die Fördersumme zu 25 % durch weitere öffentliche Mittel ergänzt (kofinanziert) werden. Die Zuwendungshöhe der LEADER-Fördermittel ist pro Projekt auf maximal 50.000 Euro begrenzt und die Mindestförderung beträgt 2.500 Euro.