Entsorgungsanlage Hattorf am Harz (Altkreis Osterode am Harz)
Entsorgungsanlage Hattorf am Harz (Altkreis Osterode am Harz)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Auf der Entsorgungsanlage Hattorf am Harz befinden sich eine Deponie der Klasse I, eine Deponie der Klasse II, eine Umladestation für vorzubehandelnde Abfälle, eine Schadstoffannahmestelle sowie ein Recyclinghof (Kleinanliefererstation).
Angenommen werden u. a.: vorzubehandelnde Abfälle, Boden und Bauschutt, Straßenaufbruch, Asbestzementabfälle, Dämmmaterial, Park- und Gartenabfälle, Rasenschnitt, Strauchschnitt. Zur Kleinanliefererstation können außerdem Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe angeliefert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Abfälle bis 200 kg sind mit der Mindestgebühr belegt, größere Mengen werden nach Gewicht abgerechnet.
Bestimmte Abfälle werden nach Stück abgerechnet, Schadstoffe nach kg, l oder Stück.
Rechtsgrundlage
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung für die Abfallwirtschaft Osterode am Harz
Nachweisverordnung
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
Niedersächsisches Abfallgesetz