Kommunalaufsicht
Leistungsbeschreibung
Die Kommunalaufsicht beschreibt die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Göttingen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Hierzu gehören zum Beispiel Realverbände, Wasser- und Bodenverbände, Anstalten öffentlichen Rechts oder nicht rechtsfähige Stiftungen.
Die Kommunalaufsicht schützt die Kommunen in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten. Sie ist eine reine Rechtsaufsicht und gewährleistet die Einhaltung von Recht und Gesetz. Zweckmäßigkeitsaspekte sind nicht zu bewerten.
Die Kommunalaufsicht ist ferner Aufsichtsbehörde aufgrund sondergesetzlicher Bestimmungen.
Anfragen können Sie außerdem an Kommunalaufsicht@landkreisgoettingen.de richten.
Zuständigkeiten:
Aufgabe nach örtlicher Zuständigkeit | Mitarbeiter*in |
Flecken Adelebsen, Stadt Herzberg am Harz, Stadt Osterode am Harz, Gemeinde Staufenberg, Samtgemeinde Radolfshausen, Samtgemeinde Dransfeld (einschl. Mitgliedsgemeinden) | NN |
Gemeinde Bad Grund (Harz), Gemeinde Rosdorf, Stadt Duderstadt, Stadt Hann. Münden, Flecken Bovenden, Samtgemeinde Gieboldehausen (einschl. Mitgliedsgemeinden) | NN |
Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa, Gemeinde Friedland, Gemeinde Gleichen, Gemeinde Walkenried, Samtgemeinde Hattorf am Harz (einschl. Mitgliedsgemeinden) | Frau Diener |
Prüfung von Eingaben aller kreisangehörigen Kommunen | Frau Stange |
Was sollte ich noch wissen?
Die Kommunalaufsicht hat Ermessen, ob und gegebenenfalls wie sie im Falle eines Rechtsverstoßes eingreift. Grundsätzlich greift sie nur im öffentlichen Interesse ein und nicht, um einem Einzelnen zu seinem Recht zu verhelfen. Das gilt insbesondere, wenn dieser sein Recht in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen kann.