Kfz - iKfz-Online Zulassung / Wiederzulassung / Umschreibung / Außerbetriebsetzung


Leistungsbeschreibung


Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug im STVA-Portal online beantragen bzw. durchführen:

  • Antrag auf Neuzulassungen eines typengenehmigten Kfz (siehe Hinweise)
  • Antrag auf Wiederzulassungen von Kfz
  • Antrag auf Umschreibungen von Kfz mit Kennzeichenwechsel
  • Vollautomatisierte Umschreibungen von Kfz ohne Kennzeichenwechsel (siehe Hinweis 2)
  • Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
  • Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz im selben Zulassungsbereich
  • Auswahl von Elektro-, Saison und Oldtimerkennzeichen

Nicht möglich ist es im iKfz-Verfahren eine Namensänderung durchzuführen.

Anmeldehinweise im iKfz-Portal:

Bitte beachten Sie, dass die AusweisApp2 bzw. das Kartenlesegerät vor Anmeldung im iKfz-Portal gestartet werden muss, um erkannt zu werden.

Sollten Sie die App, bzw. das Kartenlesegerät erst danach starten, erhalten Sie folgenden Fehlerhinweis: 127.0.0.1 Website ist nicht erreichbar

Was sollte ich sonst noch wissen?

Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr zugelassen wurden, sind mit den notwendigen iKfz-Landeswappenplaketten und einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) mit einem freizulegenden Sicherheitscode versehen.

Diese seit dem 01.01.2015 zugelassenen Fahrzeuge können online

  • außer Betrieb gesetzt werden.
  • Adressänderungen des Kfz-Halter im selben Zulassungsbereich vorgenommen werden
  • für den gleichen Halter im selben Zulassungsbereich wieder zugelassen werden (Wiederzulassung)
  • für den selben Halter mit Kennzeichenbeibehalt im neuen Zulassungsbereich umgeschrieben werden (Umschreibung ohne Halterwechsel)

Fahrzeuge die seit dem 01.01.2018 für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden, sind zudem mit einer Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) mit freizulegenden Sicherheitscode versehen.

Diese seit dem 01.01.2018 zugelassenen Fahrzeuge können zudem folgende weitere Onlinefunktionen nutzen:

  • Umschreibung von Kfz mit Kennzeichenwechsel (beinhaltet Standortwechsel mit und ohne Halterwechsel / Umschreibung innerhalb des Zulassungsbereichs)
  • Vollautomatische Umschreibung von Kfz ohne Kennzeichenwechsel

Neuzulassung von Fahrzeugen im Online-Verfahren

  • Neuzulassung von Kfz sind nur dann möglich, wenn bereits eine Hersteller-ZBII mit freizulegenden Sicherheitscode vorhanden ist.

Hinweis:

Bei den Arbeitsgängen der Umschreibung eines Kfz mit Beibehaltung des Kennzeichenschildes (Vollautomatisierte Umschreibung) wird Ihnen ein vorläufiger elektronischer Bescheid online übermittelt. Dieser ist mitzuführen bis Ihnen die neuen Zulassungsdokumente übersandt wurden.

Hinweis 2:

Soweit bei der im iKfz-Verfahren beantragten Handlung die Prägung/Beschaffung von Kennzeichenschildern notwendig ist, müssen diese von dem/der Antragssteller/in eigenständig beschafft werden.

Neuzulassungen können, in der zur Zeit geltenden iKfz-Stufe 4, ausschließlich nur für typengenehmigte Serienfahrzeuge erfolgen. Fahrzeuge, die im Stufenaufbau erstellt werden, bspw. Wohnmobile mit zwei CoC Dokumenten (unvervollständigtes + vervollständigtes CoC) oder Fahrzeuge mit Abnahme nach §13 EG-FGV können nicht online zugelassen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/.
  • Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
  • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.

Weitere Informationen finden Sie unter "Was sollte ich sonst noch wissen?" in der "Leistungsbeschreibung", oder bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an, diese werden direkt beim Onlinevorgang über das ePaymentverfahren GiroPay erhoben.

Kontakt


  • Kfz-Zulassung Göttingen
  • Kfz-Zulassung Osterode am Harz

Kontaktpersonen


  • Frau Ahrens
  • Herr Hasselmann
  • Teamleitung Frau Keinert