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Leistungsbeschreibung

Die Jägerprüfung besteht aus dem jagdlichen Schießen, einer schriftlichen Prüfung und einer mündlich-praktischen Prüfung im Revier.
Den nächsten Termin können Sie telefonisch erfragen. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung werden auf Anfrage übersandt.

Die schriftliche Prüfung wird anhand eines bestehenden Fragenkatalogs im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Der Fragenkatalog kann auf der Homepage des Nieders. Landwirtschaftsministeriums eingesehen werden.
Die Prüfungsgebiete, die Gegenstand der schriftlichen, wie auch mündlich-praktischen Prüfung sind, bestehen aus fünf Fachbereichen:

  • Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere,
  • Jagdwaffen und Fanggeräte,
  • Naturschutz, Wildhege und Jagdbetrieb,
  • Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum,
  • Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutz- und Tierseuchenrecht, Recht des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes sowie Recht des Waldes und der Landschaftsordnung.
  • Bei Jugendlichen (spätestens 6 Monate vor Beginn der Prüfung muss das 15. Lebensjahr vollendet sein) Einverständnis der/s Erziehungsberechtigten
  • Nachweis Haftpflichtversicherung