Jägerprüfung
Jägerprüfung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Jägerprüfung besteht aus dem jagdlichen Schießen, einer schriftlichen Prüfung und einer mündlich-praktischen Prüfung im Revier.
Den nächsten Termin können Sie telefonisch erfragen. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung werden auf Anfrage übersandt.
Die schriftliche Prüfung wird anhand eines bestehenden Fragenkatalogs im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Der Fragenkatalog kann auf der Homepage des Nieders. Landwirtschaftsministeriums eingesehen werden.
Die Prüfungsgebiete, die Gegenstand der schriftlichen, wie auch mündlich-praktischen Prüfung sind, bestehen aus fünf Fachbereichen:
- Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere,
- Jagdwaffen und Fanggeräte,
- Naturschutz, Wildhege und Jagdbetrieb,
- Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum,
- Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutz- und Tierseuchenrecht, Recht des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes sowie Recht des Waldes und der Landschaftsordnung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei Jugendlichen (spätestens 6 Monate vor Beginn der Prüfung muss das 15. Lebensjahr vollendet sein) Einverständnis der/s Erziehungsberechtigten
- Nachweis Haftpflichtversicherung
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