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Jagdsteuer: Erhebung


Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Göttingen erhebt Jagdsteuer von denjenigen, die das Jagdrecht ausüben oder durch Dritte ausüben lassen.

Die Jagdsteuer wird als traditionelle Aufwandsteuer angesehen, denn die Ausübung des Jagdrechts erfordert in aller Regel nach wie vor die Aufwendung erheblicher finanzieller Mittel. So müssen zum Beispiel für den Pachtzins, für die Hege und Pflege des Wildbestands, für Wildschadenverhütungsmaßnahmen und den Wildschadenersatz Mittel eingesetzt werden.

Die Jagdausübung bringt damit zugleich eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck.

Der Landkreis Göttingen erhebt eine Jagdsteuer i.H.v. 15% auf den steuerpflichtigen Jagdwert.

Der Jagdwert entspricht bei gepachteten Revieren dem jeweiligen Jagdpachtpreis.

Für nicht verpachtete Jagdbezirke beträgt der Jagdwert 8,00 € Euro je Hektar und wird alle fünf Jahre als Durchschnittswert aller verpachteten Jagdbezirke ermittelt.