Indirekteinleitung Gewerbliches Abwasser
Indirekteinleitung Gewerbliches Abwasser
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Betriebe, die ihr gewerbliches Abwasser nicht direkt in ein Gewässer sondern in die öffentliche Kanalisation einleiten, nennt man Indirekteinleiter. Enthält das Abwasser bestimmte Schadstoffe, ist für die Einleitung eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Eine der typischen Tätigkeiten, bei denen solches Abwasser anfällt, ist zum Beispiel die Fahrzeug-Wäsche. Auch in Zahnarztpraxen, Wäschereien, Druckereien, Lackierereien, Betrieben der Metallbranche und vielen anderen Branchen fallen Abwässer an, für deren Einleitung eine Genehmigung nötig ist.
Die Untere Wasserbehörde genehmigt die Indirekteinleitung und macht Vorgaben zu Einleitungsmenge und Qualität des Abwassers. Außerdem macht die Behörde Vorgaben zum Einsatz bestimmter Stoffe im Betrieb, zur Verfahrenstechnik in Produktion und Fertigung und zum Abwasseranfall in bestimmten Betriebsbereichen.
Oftmals muss das Abwasser vor der Indirekteinleitung in einer betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage vorbehandelt werden. Die Untere Wasserbehörde überwacht Abwasserbehandlung und Indirekteinleitung, sowie den Einsatz bestimmter Stoffe im Betrieb.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Abwässer aus den verschiedenen Herkunftsbereichen erfordern entsprechend unterschiedliche Angaben und Antragsunterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand.
Die Mindestgebühr beträgt 126,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung muss vor Beginn der Einleitung erteilt sein.
Rechtsgrundlage
Hinweise / Besonderheiten
Die Anfallstellen des Abwassers, die Abwasser-Leitungen und die Abwasser-Vorbehandlungs-Anlagen müssen den technischen Regeln beziehungsweise dem Stand der Technik entsprechen.