Gleichberechtigung: Gleichstellungsbericht und -plan
Leistungsbeschreibung
Der Landrat berichtet gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle 3 Jahre über die Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung; dieser Bericht wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Kreisverwaltung Göttingen erstellt unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre den Gleichstellungsplan, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Kenntnis gegeben wird.