Gleichberechtigung: Gleichstellungsbericht und -plan


Leistungsbeschreibung


Der Landrat berichtet gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle 3 Jahre über die Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung; dieser Bericht wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Kreisverwaltung Göttingen erstellt unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre den Gleichstellungsplan, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Kenntnis gegeben wird.

Kontakt

  • Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte

Kontaktpersonen


  • Stabsstellenleitung Frau Jeksties
  • Frau Nester