Freilandhaltung von Schweinen
Freilandhaltung von Schweinen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Freilandhaltung von Schweinen muss seit der Neufassung der Schweinehaltungshygieneverordnung am 02.04.2014 genehmigt werden. Werden Schweine in der Auslaufhaltung, also in einem Stall mit Auslaufmöglichkeit gehalten, müssen Sie dies beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt anzeigen.
Weitere Informationen zu den tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Erfordernissen bietet Ihnen das "Merkblatt zur Freilandhaltung".
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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren
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