Freilandhaltung von Schweinen


Leistungsbeschreibung


Die Freilandhaltung von Schweinen muss seit der Neufassung der Schweinehaltungshygieneverordnung am 02.04.2014 genehmigt werden. Werden Schweine in der Auslaufhaltung, also in einem Stall mit Auslaufmöglichkeit gehalten, müssen Sie dies beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt anzeigen.
Weitere Informationen zu den tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Erfordernissen bietet Ihnen das "Merkblatt zur Freilandhaltung".

Kontakt

  • Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Kontaktpersonen


  • Fachbereichsleitung Herr Dr. Patzelt