Fahrerlaubnis: Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Fahrerlaubnis: Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit Dienstführerscheinen, die in Deutschland von der Bundeswehr, vom Bundesgrenzschutz und von der Polizei erteilten worden sind, dürfen nur Dienstfahrzeuge geführt werden. Und das auch nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Führerscheine gelten nicht für private Kraftfahrzeuge.
Während der Dauer des Dienstverhältnisses und noch zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem jeweiligen Dienstverhältnis und Abgabe des Dienstführerscheines kann eine Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
- Original-Dienstführerschein oder eine Bescheinigung der Dienststelle (nach Beendigung der Dienstzeit)
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis:
- alter Führerschein (gegebenenfalls ist eine Karteiabschrift nötig, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde)
Welche Gebühren fallen an?
43,90 Euro
Rechtsgrundlage
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Formular "Karteikartenabschrift für LK Göttingen" (siehe unter Dokumente) können Sie die Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle beantragen, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat.