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Fahrerlaubnis: Umschreibung Dienstfahrerlaubnis


Leistungsbeschreibung

Mit Dienstführerscheinen, die in Deutschland von der Bundeswehr, vom Bundesgrenzschutz und von der Polizei erteilten worden sind, dürfen nur Dienstfahrzeuge geführt werden. Und das auch nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Führerscheine gelten nicht für private Kraftfahrzeuge.

Während der Dauer des Dienstverhältnisses und noch zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem jeweiligen Dienstverhältnis und Abgabe des Dienstführerscheines kann eine Dienstfahrerlaubnis in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.

  • Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
  • Original-Dienstführerschein oder eine Bescheinigung der Dienststelle (nach Beendigung der Dienstzeit)

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: 

  • alter Führerschein (gegebenenfalls ist eine Karteiabschrift nötig, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde)

43,90 Euro

Mit dem Formular "Karteikartenabschrift für LK Göttingen" (siehe unter Dokumente) können Sie die Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle beantragen, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat.