Abfallbehälter/-gebühren Abfallwirtschaft Göttingen
Abfallbehälter/-gebühren Abfallwirtschaft Göttingen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Alle bewohnten, bebauten und gewerblich genutzten Grundstücke im Landkreis Göttingen müssen mit festen Abfallbehältern (Restabfallbehälter und Komposttonne) ausgestattet sein. Die Größe des Restabfallbehälters richtet sich bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen. Dabei wird ein Volumen von 7,5 l/Person und Woche zugrunde gelegt. Die Größe der Komposttonne hängt vom Umgang mit den kompostierbaren Abfällen ab.
Bestellungen, Abmeldungen oder Änderungen des Gefäßbestandes können nur durch die Grundstückseigentümerin/den Grundstückseigentümer vorgenommen werden.
Für gewerbliche oder gemischt genutzte Grundstücke bestimmt der Landkreis Göttingen, welche Behälterkapazität vorzuhalten ist.
An wen muss ich mich wenden?
Welche/r Mitarbeiter/- in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Frau Linne | Hann. Münden, Bovenden |
Frau Dornieden | Gleichen, Staufenberg, Radolfshausen |
Herr Felske | Duderstadt, Gieboldehausen |
Frau Heirich | Friedland, Rosdorf |
Frau Streibel | Adelebsen, Dransfeld |
Frau Diedrich | Befreiung von der Komposttonne, Nachbarschaftstonne, Ratenzahlung, Stundung |
Herr Bornemann | Satzungsrecht |
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Größe und dem Leerungsintervall des Abfallbehälters. Für die Aufstellung, die Abholung oder den Tausch eines Abfallbehälters wird zusätzlich eine Tauschgebühr erhoben. Die Gebühren sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.