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Abfallbehälter/-gebühren Abfallwirtschaft Göttingen


Leistungsbeschreibung

Alle bewohnten, bebauten und gewerblich genutzten Grundstücke im Landkreis Göttingen müssen mit festen Abfallbehältern (Restabfallbehälter und Komposttonne) ausgestattet sein. Die Größe des Restabfallbehälters richtet sich bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen. Dabei wird ein Volumen von 7,5 l/Person und Woche zugrunde gelegt. Die Größe der Komposttonne hängt vom Umgang mit den kompostierbaren Abfällen ab.
Bestellungen, Abmeldungen oder Änderungen des Gefäßbestandes können nur durch die Grundstückseigentümerin/den Grundstückseigentümer vorgenommen werden.

Für gewerbliche oder gemischt genutzte Grundstücke bestimmt der Landkreis Göttingen, welche Behälterkapazität vorzuhalten ist.

Welche/r Mitarbeiter/- in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Frau Linne Hann. Münden, Bovenden
Frau Dornieden Gleichen, Staufenberg, Radolfshausen
Herr Felske Duderstadt, Gieboldehausen
Frau Heirich Friedland, Rosdorf
Frau Streibel Adelebsen, Dransfeld
Frau Diedrich Befreiung von der Komposttonne, Nachbarschaftstonne, Ratenzahlung, Stundung 
Herr Bornemann   Satzungsrecht

 

Die Gebühren richten sich nach der Größe und dem Leerungsintervall des Abfallbehälters. Für die Aufstellung, die Abholung oder den Tausch eines Abfallbehälters wird zusätzlich eine Tauschgebühr erhoben. Die Gebühren sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.