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Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Spezielle Hinweise

Üblicherweise wird das von Dächern und befestigten Flächen ablaufende Niederschlagswasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation eingeleitet oder versickert im Boden. Alternativ dazu kann es unter bestimmten Voraussetzungen direkt in ein Gewässer eingeleitet oder versickert werden. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
 
Je nach Herkunft und Menge des Niederschlagswassers können dabei weitergehende Anforderungen an die Einleitung, wie Rückhaltung oder Regenwasserklärung, erforderlich sein. Ob eine Erlaubnis erforderlich ist und welche Antragsunterlagen benötigt werden, können Sie bei den oben genannten Ansprechpartnern/innen erfragen.
 

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Einleitungsmenge.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz