Besondere Finanzhilfe Sprachbildung und -förderung in Kitas
Besondere Finanzhilfe Sprachbildung und -förderung in Kitas
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit der gesetzlichen Verankerung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung als Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen ist jede Kita in Niedersachsen verpflichtet, die Sprachentwicklung jedes Kindes zu beobachten, zu dokumentieren und die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz kontinuierlich und in allen Situationen des pädagogischen Alltags (alltagsintegriert) zu unterstützen.
Für die Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen stellt das Land pro Kindergartenjahr eine besondere Finanzhilfe zur Verfügung.
Auf Basis eines zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe (hier Landkreis Göttingen) und allen Trägern von Tageseinrichtungen seines Zuständigkeitsbereiches gemeinsam vereinbarten „Regionalen Sprachförderkonzeptes“ kann über die besondere Finanzhilfe zusätzliches pädagogisches Fachpersonal eingestellt bzw. die Verfügungs- und Leitungszeiten vorhandener Fachkräfte aufgestockt werden. Daneben können die Mittel auch für die Qualifizierung von Kräften in Kindertageseinrichtungen verwendet werden.
Rechtsgrundlage
§ 31 NKiTaG, §§ 23 und 24 NKiTaG-DVO