Förderrichtlinie des Landkreises: teambezogene Qualifizierungsmaßnahmen Sprachbildung
Förderrichtlinie des Landkreises: teambezogene Qualifizierungsmaßnahmen Sprachbildung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Landkreis Göttingen fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe des § 79a SGB VIII zur Gewährleistung der Qualität der Aufgabenwahrnehmung gem. § 31 Abs. 1 NKitaG Qualifizierungsmaßnahmen für Teams in den Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Göttingen als öffentlicher Jugendhilfeträger.
Die Förderung soll zu einer systematischen Implementierung einer inklusiven alltagsintegrierten Sprachbildung in den pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen beitragen und einen Beitrag dazu leisten, die Unterstützung aller Kinder vom Eintritt in die Kindertageseinrichtung bis zur Einschulung unter Berücksichtigung individueller Bedarfe sicherzustellen. Orientierung für die Kindertageseinrichtungen bietet dabei das regionale Konzept zur inklusiven alltagsintegrierten Sprachbildung im Landkreis Göttingen.
An wen muss ich mich wenden?
Bei fachlichen Fragen zu den Inhalten der Richtlinie kontaktieren Sie bitte Frau Kunz.
Für Fragen zur finanziellen Abwicklung der Fördermittel wenden Sie sich bitte an Frau Pietsch.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von teambezogenen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der inklusiven alltagsintegrierten Sprachbildung in den Kindertagesstätten im Landkreis Göttingen