Stipendien Erzieher*innenausbildung


Leistungsbeschreibung


Der Landkreis Göttingen vergibt auf Beschluss des Kreistages zunächst für die Jahre 2020 bis 2025 für die jeweiligen Ausbildungsjahrgange für angehende staatlich anerkannte Erzieher*innen im Anschluss an die Sozialassistent*innenausbildung bis zu 6 Stipendien. Die Höhe der Fördermittel pro Person liegt bei 250,00 Euro im Monat. Die Schüler*innen müssen eine Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in an einer der drei folgenden Schulen absolvieren:

-          der Berufsbildenden Schule III am Ritterplan in Göttingen

-          der Berufsbildenden Schule II Osterode am Harz

-          der Vinzenz von Paul Schule Duderstadt

Das Stipendium wird für die Dauer von höchstens 24 Monaten gewährt und setzt die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung (Schulbesuch und Praktika) voraus. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet ein Bewilligungsausschuss, der sich aus Vertreter*innen der drei oben genannten Berufsschulen und Vertreter*innen des Fachbereiches 51 Jugend der Kreisverwaltung zusammensetzt.

Das Stipendium kann zusätzlich zum Aufstiegs-BaföG gewährt werden.

Die jährliche Bewerbungsphase zu Beginn eines Jahres für das dann folgende Ausbildungsjahr ab August wird jeweils eigens bekanntgegeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen werden jährlich über die Ausschreibung bekanntgegeben.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Fristen für die Bewerbung werden in der jährlichen Ausschreibung bekanntgegeben.

Rechtsgrundlage


Beschluss „Kinderbetreuung optimal ausgestalten, Erzieher*innen gewinnen“ des Kreistages vom 03.07.2019

Kontakt

  • Fachdienst Frühe Hilfe und Prävention

Kontaktpersonen


  • Fachdienstleitung Herr Trunk