Genehmigung von Satzungen der Fischereigenossenschaften


Leistungsbeschreibung


Die Fischereigenossenschaft regelt ihre Verhältnisse durch eine Satzung.

Die beschlossene Satzung sowie jede Änderung einer bestehenden Satzung, muss von der zuständigen unteren Fischeibehörde genehmigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Protokoll der Mitgliederversammlung
  • Satzung

Welche Gebühren fallen an?


Die Kosten für die Genehmigung der Satzungsänderung betragen 35,00 €.

Kontakt

  • Jagdbehörde - Standort Osterode am Harz

Kontaktpersonen


  • Herr Gunkel