Genehmigung von Satzungen der Fischereigenossenschaften
Genehmigung von Satzungen der Fischereigenossenschaften
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Fischereigenossenschaft regelt ihre Verhältnisse durch eine Satzung.
Die beschlossene Satzung sowie jede Änderung einer bestehenden Satzung, muss von der zuständigen unteren Fischeibehörde genehmigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Protokoll der Mitgliederversammlung
- Satzung
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Genehmigung der Satzungsänderung betragen 35,00 €.
Rechtsgrundlage
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