Genehmigung von Satzungen der Fischereigenossenschaften
Leistungsbeschreibung
Die Fischereigenossenschaft regelt ihre Verhältnisse durch eine Satzung.
Die beschlossene Satzung sowie jede Änderung einer bestehenden Satzung, muss von der zuständigen unteren Fischeibehörde genehmigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Protokoll der Mitgliederversammlung
- Satzung
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die Genehmigung der Satzungsänderung betragen 35,00 €.