Leistungsbeschreibung


Die Fischereigenossenschaft regelt ihre Verhältnisse durch eine Satzung.

Die beschlossene Satzung sowie jede Änderung einer bestehenden Satzung, muss von der zuständigen unteren Fischeibehörde genehmigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Protokoll der Mitgliederversammlung
  • Satzung

Welche Gebühren fallen an?


Die Kosten für die Genehmigung der Satzungsänderung betragen 35,00 €.

Kontaktpersonen

  • Herr Gunkel