BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Genehmigung von Satzungen der Fischereigenossenschaften


Leistungsbeschreibung

Die Fischereigenossenschaft regelt ihre Verhältnisse durch eine Satzung.

Die beschlossene Satzung sowie jede Änderung einer bestehenden Satzung, muss von der zuständigen unteren Fischeibehörde genehmigt werden.

  • Protokoll der Mitgliederversammlung
  • Satzung

Die Kosten für die Genehmigung der Satzungsänderung betragen 35,00 €.