Aufsicht über die Fischereibezirke sowie Fischereigenossenschaften
Aufsicht über die Fischereibezirke sowie Fischereigenossenschaften
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Fischeirecht steht den jeweiligen Eigentümer des Gewässers, es sei denn im Wasser -oder Grundbuch sind andere Rechte eingetragen.
Um eine regelmäßige Hege und Pflege und eine systematische Bewirtschaftung zu gewährleisten, werden die Fischgewässer zu größeren Wirtschaftseinheiten, den Fischereibezirken zusammengefasst. Die Fischereiberechtigten innerhalb eines Fischereibezirkes bilden eine Fischereigenossenschaft. Die Mitglieder sind im Verhältnis der Größe der Gewässerfläche an der Genossenschaft beteiligt.
Zuständige Stelle
Die Rechtsaufsicht über diese Fischereibezirke und Fischereigenossenschaften obliegt den Landkreisen.
Rechtsgrundlage
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