Datenschutzhinweise „Schülerfahrkarten“

1. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

 

Landkreis Göttingen

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen

0551/525-0

0551/525-180

info@landkreisgoettinden.de

2. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Die interne Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Frau S. Bringmann

0551/525-3090

datenschutz@landkreisgoettingen.de

3. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung, Empfänger der Daten

Wir erheben und verarbeiten die von Ihnen im digitalen Antragsassistenten eingegebenen Daten, um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall die Ausstellung einer Schülersammelzeitkarte für anspruchsberechtigte Schüler*innen nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden über das Erfassungsformular mit Antragstellung verschlüsselt an durch den vom Landkreis Göttingen beauftragten IT-Dienstleister ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim GmbH übermittelt. Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH übermittelt die von Ihnen eingegebenen Daten verschlüsselt an die zuständige Stelle des Landkreises Göttingen zum Zweck der Anspruchsprüfung und weiteren Bearbeitung. Soweit für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags beim Landkreis Göttingen erforderlich, erfolgt durch die zuständige Stelle des Landkreises Göttingen ein Abgleich der von Ihnen eingegebenen Daten mit den im Melderegisterdatenspiegel in Niedersachsen hinterlegten Daten, der durch den Landesbetrieb IT.Niedersachsen betrieben wird. Soweit die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Schülersammelzeitkarte für anspruchsberechtigte Schüler*innen nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz vorliegen, werden die von Ihnen eingegebenen Daten des/der Schüler*in durch die zuständige Stelle des Landkreises Göttingen an die Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH übermittelt, die durch den Landkreis Göttingen mit dem Druck der Schülersammelzeitkarten beauftragt ist und die Daten des/der Schüler*in ausschließlich zum Zweck des Drucks der Schülersammelzeitkarte verarbeitet.

4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind § 114 Niedersächsisches Schulgesetz in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz und Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.

5. Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der Erstellung einer Schülersammelzeitkarte durch den Verkehrsverbund Südniedersachsen für anspruchsberechtigte Schüler*innen nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz sowie damit zusammenhängende Vorgänge.

6. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die an die im Landkreis Göttingen zuständige Abteilung weitergeleiteten Daten werden dort für 5 Jahre gespeichert.

7. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben

Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz erheben müssen, um Ihr Anliegen zu erfüllen. Sofern Sie Ihre Daten nicht bereitstellen, können wir Ihren Antrag / Ihr Anliegen nicht bearbeiten.

 

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link entnehmen: https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/datenschutzerklaerung

Bitte wählen Sie aus, welches Anliegen Sie haben:

Beantragung einer Schülerfahrkarte
für Schüler/Schülerinnen
- der Klassen 1-10
- BFS (1. Klasse) / BES der berufsbildenden Schulen

Der Antrag ist zu stellen
- bei Einschulung
- bei Schulwechsel
- bei Umzug

Ersatzausstellung einer HVV-Card
Der Antrag ist zu stellen
- bei Verlust
- äußerlich beschädigter Karte

Für die Ersatzbeantragung wird eine Bearbeitungsgebühr von 19,99 EUR erhoben. diese ist direkt mit dem Antrag online zu zahlen.