Online-Fahrkartenantrag und Ersatzfahrkartenantrag
Datenschutzhinweise „Schülerfahrkarten“
1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Landkreis Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
0551/525-0
0551/525-180
info@landkreisgoettinden.de
2. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Die interne Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Frau S. Bringmann
0551/525-3090
datenschutz@landkreisgoettingen.de
3. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung, Empfänger der Daten
Wir erheben und verarbeiten die von Ihnen im digitalen Antragsassistenten eingegebenen Daten, um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall die Ausstellung einer Schülersammelzeitkarte für anspruchsberechtigte Schüler*innen nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden über das Erfassungsformular mit Antragstellung verschlüsselt an durch den vom Landkreis Göttingen beauftragten IT-Dienstleister ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim GmbH übermittelt. Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH übermittelt die von Ihnen eingegebenen Daten verschlüsselt an die zuständige Stelle des Landkreises Göttingen zum Zweck der Anspruchsprüfung und weiteren Bearbeitung. Soweit für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags beim Landkreis Göttingen erforderlich, erfolgt durch die zuständige Stelle des Landkreises Göttingen ein Abgleich der von Ihnen eingegebenen Daten mit den im Melderegisterdatenspiegel in Niedersachsen hinterlegten Daten, der durch den Landesbetrieb IT.Niedersachsen betrieben wird. Soweit die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Schülersammelzeitkarte für anspruchsberechtigte Schüler*innen nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz vorliegen, werden die von Ihnen eingegebenen Daten des/der Schüler*in durch die zuständige Stelle des Landkreises Göttingen an die Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen GmbH übermittelt, die durch den Landkreis Göttingen mit dem Druck der Schülersammelzeitkarten beauftragt ist und die Daten des/der Schüler*in ausschließlich zum Zweck des Drucks der Schülersammelzeitkarte verarbeitet.
4. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind § 114 Niedersächsisches Schulgesetz in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz und Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
5. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der Erstellung einer Schülersammelzeitkarte durch den Verkehrsverbund Südniedersachsen für anspruchsberechtigte Schüler*innen nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz sowie damit zusammenhängende Vorgänge.
6. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die an die im Landkreis Göttingen zuständige Abteilung weitergeleiteten Daten werden dort für 5 Jahre gespeichert.
7. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten nach § 114 Niedersächsisches Schulgesetz in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz erheben müssen, um Ihr Anliegen zu erfüllen. Sofern Sie Ihre Daten nicht bereitstellen, können wir Ihren Antrag / Ihr Anliegen nicht bearbeiten.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link entnehmen: https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/datenschutzerklaerung