FAQ
Fragen und Antworten zum Elterngeld
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.
Kann ich Elterngeld bekommen?
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie leben in Deutschland.
- Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen.
Elterngeld können Sie bekommen
- für Ihr leibliches Kind,
- für das leibliche Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners,
- für Ihr Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft (sogenannte "Adoptionspflege"),
- in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes schwer krank, behindert oder gestorben sind; weitere Informationen finden Sie unter Können wir auch als Großeltern oder andere Verwandte Elterngeld beantragen?
Für das Elterngeld kommt es nicht auf Ihr Arbeitsverhältnis an. Elterngeld gibt es für
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beamtinnen und Beamte
- Selbstständige
- Erwerbslose
- Studierende und Auszubildende
- Hausfrauen und Hausmänner
- Teilzeitarbeitende
- Geringfügig Beschäftigte (Mini-Job)
- Selbstständig und Nicht-Selbstständig Arbeitende
- Arbeitende im Ausland
Elterngeld können Sie also auch bekommen, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben.
Auch wenn Sie andere Leistungen beziehen, können Sie Elterngeld bekommen. Hier finden Sie weiterführende Informationen:
- Arbeitslosengeld I
- Arbeitslosengeld II
- Andere Sozialleistungen: Bafög oder Wohngeld
- Entgeltersatzleistungen vor der Geburt
- Krankengeld
Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie Ihr Kind gemeinsam mit dem anderen Elternteil erziehen. Elterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie Ihr Kind alleine oder getrennt vom anderen Elternteil erziehen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Elterngeld für:
- Elternpaare
- Getrennt Erziehende
- Alleinerziehende
- Adoptiv- und Adoptionspflegeeltern
- Großeltern und andere Verwandte
- Verwitwete und Waisen
- Ausländische Eltern
Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.
Wieviel Elterngeld kann ich bekommen?
Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:
- Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?
- Wie viel Einkommen hatten Sie bisher?
- Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?
- Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
- Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
- Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
Je nach Einkommen beträgt
- Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und
- ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei Zwillingen oder bei älteren Geschwistern.
Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeld-Rechner.
Höhe von Basiselterngeld
Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet:
- In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
- In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt.
Mehr Elterngeld für Geringverdienerinnen und Geringverdiener
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, bekommen Sie mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen Sie hatten, desto größer ist der Prozentsatz:
- Wenn Sie zwischen 1.240 und 1.200 Euro hatten, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter.
- Wenn Sie zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hatten, bekommen Sie 67 %.
- Wenn Sie weniger als 1.000 Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommen Sie 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % und so weiter.
Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag, auch wenn Sie gar kein Einkommen hatten.
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall sein könnte, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeld-Rechner.
Höhe von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten. Diese Grenze nennt man "Deckelungsbetrag". Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld. Sie können sich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld bekommen. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt.
ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben - zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten. Dann kann es sein, dass das ElterngeldPlus genauso hoch ist wie das Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.
Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie das ElterngeldPlus.