Fahrlehrerlaubnis Erteilung
Fahrlehrerlaubnis Erteilung
An wen muss ich mich wenden?
In allen Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten für Bewerber, die Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Göttingen haben sowie Fahrschulen im Bereich des Landkreises Göttingen (außer in Hann. Münden und Duderstadt) ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen zuständig.
Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abweichend zu Punkt 3 ist das Zeugnis eines Hausarztes oder eines Arztes mit der Fachbezeichnung Betriebs- oder Arbeitsmedizin ausreichend.
Fahrschul-/Zweigstellenerlaubnis:
Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis. Eine Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klassen BE, A, CE und DE erteilt.
Eine Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bewerber/-in muss mindestens 25 Jahre alt sein und 2 Jahre als Fahrlehrer/-in tätig gewesen sein,
- er/sie muss für die Führung einer Fahrschule geeignet sein
- Bewerber/in muss die Pflichten nach § 16 FahrlG erfüllen,
- er/sie muss die Fahrlehrererlaubnis für die Klassen besitzen, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt,
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden je 45 Minuten über Fahrschulwirtschaft,
- der erforderliche Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die Ausbildungsfahrzeuge der entsprechenden Klassen müssen zur Verfügung stehen.
Für jede weitere Fahrschule muss eine Zweigstellenerlaubnis beantragt werden. Diese kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 11 FahrlG erfüllt sind. Eine Fahrschul- oder Zweigstellenerlaubnis wird in Form einer Erlaubniskunde erteilt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 102,- Euro für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis an eine natürliche Person und 153,- Euro an eine juristische Person.
Die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis kostet 84,40 Euro.