Überschwemmungsgebiete


Leistungsbeschreibung


In Gebieten, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind, wird für folgende Maßnahmen eine Ausnahmegenehmigung benötigt:

  • die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forst-wirtschaft eingesetzt werden,
  • die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vor-sorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland sowie
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
Spezielle Hinweise

Überschwemmungsgebiete sind für den schadlosen Abfluss des Hochwassers und für die erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten.

Die im Landkreis Göttingen festgesetzten Überschwemmungsgebiete sehen Sie hier.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

In der Regel genügt ein formloser Antrag.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Gebühren orientieren sich am Wert der zu errichtenden Anlage.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kontakt

  • Team Wasserrecht

Kontaktpersonen


  • Teamleitung Frau Constantinescu
  • Herr Lade
  • Herr Oldehaver
  • Herr Schweneker