Tierveranstaltung-Genehmigung


Leistungsbeschreibung


Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Spezielle Hinweise

Soweit es sich dabei um überwachungspflichtige Veranstaltungen handelt, erfolgt ergänzend eine amtstierärztliche Überwachung vor Ort.

An wen muss ich mich wenden?


Welche Unterlagen werden benötigt?


Erforderliche Angaben:
  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten

Welche Gebühren fallen an?


Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden

Kontakt

  • Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz