Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Im Winter räumen und streuen wir für Ihre Sicherheit die Straßen und Radwege. Bitte beachten Sie, dass dies nur auf den Kreisstraßen beziehungsweise auf den Radwegen an Kreisstraßen geschieht.
Trotz Information des Wetterdienstes und eines "Alarmplanes" können wir leider nicht gleichzeitig alle Straßen räumen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Besondere Gefahrenstellen, zum Beispiel durch Blitzeis oder Verwehungen, melden Sie bitte umgehend den Ansprechpartner/innen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.