Unbegleitete minderjährige Ausländer: Beratung und Betreuung


Leistungsbeschreibung


Das Jugendamt nimmt eingereiste unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut, wenn sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte in Deutschland aufhalten.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes beraten und betreuen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Bei Bedarf werden Hilfen zur Erziehung gewährt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kontakt

  • Team Allg. Sozialer Dienst HMÜ, Unbegl. Mind. Ausl.