Trinkwasserüberwachung
Trinkwasserüberwachung
Leistungsbeschreibung
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.
Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.
Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.
Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen
Gesundheitsamt, Haupthaus
Theaterplatz 4
37073 Göttingen
Telefon: 0551/400-3500
E-Mail: Gesundheitsamt@goettingen.de
Rechtsgrundlage
§ 11 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/__11.html
§12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/__12.html
§ 2 Nummer 2 und 10 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/__2.html