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Leistungsbeschreibung

Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die zuständige Stelle.

Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist u. a. nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck, z. B. zur Gartenbewässerung.

Wer einen Brunnen zur Grundwasserentnahme bohren möchte, muss dies bei der Unteren Wasserbehörde anzeigen oder sich erlauben lassen. 

In Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sind möglicherweise weitere Anforderungen zu beachten.

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus.

Es fallen Gebühren von min. 50,00 € an.

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang des Antrags und der Unterlagen ab.

Widerspruch