Namensänderung (Änderung von Vor- und Familiennamen)


Leistungsbeschreibung


Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung überwiegt gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören.

Die Städte Duderstadt, Hann. Münden und die Stadt Göttingen sind für ihren Einzugsbereich selbst zuständig.
Der Antrag auf Namensänderung kann auch bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden, die den Antrag mit den notwendigen Unterlagen an den Landkreis weiterleitet. Zur Klärung von Sachfragen wird jedoch die Abgabe des Antrages bei der oben genannten Ansprechpartnerin empfohlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Antrag, Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch, Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde, Führungszeugnis für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Sorgerechtsregelung, Zustimmungserklärung eines Beteiligten, aktueller Einkommensnachweis des Antragstellers.
Spätaussiedler legen zusätzlich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden und der deutschen Übersetzung sowie den Registrierschein des Bundesversorgungsamtes vor; dafür entfällt der aktuelle Einkommensnachweis.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr für eine Familiennamensänderung beträgt zwischen 30,00 Euro und 1.500,00 Euro (je nach Zeitaufwand). Die Gebühr für eine Vornamensänderung beträgt zwischen 30,00 Euro und 500,00 Euro (je nach Zeitaufwand).

Rechtsgrundlage


Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Kontakt

  • Team Ausländer- u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten OHA

Kontaktpersonen


  • Frau Patze