Kfz - iKfz-Online Zulassung / Wiederzulassung / Umschreibung / Außerbetriebsetzung
Kfz - iKfz-Online Zulassung / Wiederzulassung / Umschreibung / Außerbetriebsetzung
Textblöcke ein-/ausklappenWichtiger Hinweis:
Ab dem 01.10.2024 benötigen Sie als natürliche Person für die Nutzung des Onlineverfahrens "iKFZ" das Nutzerkonto „BundID“.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug im STVA-Portal online beantragen bzw. durchführen:
- Antrag auf Neuzulassungen eines typengenehmigten Kfz (siehe Hinweise)
- Antrag auf Wiederzulassungen von Kfz
- Antrag auf Umschreibungen von Kfz mit Kennzeichenwechsel
- Vollautomatisierte Umschreibungen von Kfz ohne Kennzeichenwechsel (siehe Hinweis 2)
- Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
- Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz im selben Zulassungsbereich
- Auswahl von Elektro-, Saison und Oldtimerkennzeichen
Nicht möglich ist es im iKfz-Verfahren eine Namensänderung durchzuführen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr zugelassen wurden, sind mit den notwendigen iKfz-Landeswappenplaketten und einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) mit einem freizulegenden Sicherheitscode versehen.
Diese seit dem 01.01.2015 zugelassenen Fahrzeuge können online
- außer Betrieb gesetzt werden.
- Adressänderungen des Kfz-Halter im selben Zulassungsbereich vorgenommen werden
- für den gleichen Halter im selben Zulassungsbereich wieder zugelassen werden (Wiederzulassung)
- für den selben Halter mit Kennzeichenbeibehalt im neuen Zulassungsbereich umgeschrieben werden (Umschreibung ohne Halterwechsel)
Fahrzeuge die seit dem 01.01.2018 für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden, sind zudem mit einer Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) mit freizulegenden Sicherheitscode versehen.
Diese seit dem 01.01.2018 zugelassenen Fahrzeuge können zudem folgende weitere Onlinefunktionen nutzen:
- Umschreibung von Kfz mit Kennzeichenwechsel (beinhaltet Standortwechsel mit und ohne Halterwechsel / Umschreibung innerhalb des Zulassungsbereichs)
- Vollautomatische Umschreibung von Kfz ohne Kennzeichenwechsel
Neuzulassung von Fahrzeugen im Online-Verfahren
- Neuzulassung von Kfz sind nur dann möglich, wenn bereits eine Hersteller-ZBII mit freizulegenden Sicherheitscode vorhanden ist.
Hinweis:
Bei den Arbeitsgängen der Umschreibung eines Kfz mit Beibehaltung des Kennzeichenschildes (Vollautomatisierte Umschreibung) wird Ihnen ein vorläufiger elektronischer Bescheid online übermittelt. Dieser ist mitzuführen bis Ihnen die neuen Zulassungsdokumente übersandt wurden.
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
- Informationen zur internetbasieren Fahrzeugzulassung auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Hinweis 2:
Soweit bei der im iKfz-Verfahren beantragten Handlung die Prägung/Beschaffung von Kennzeichenschildern notwendig ist, müssen diese von dem/der Antragssteller/in eigenständig beschafft werden.
Neuzulassungen können, in der zur Zeit geltenden iKfz-Stufe 4, ausschließlich nur für typengenehmigte Serienfahrzeuge erfolgen. Fahrzeuge, die im Stufenaufbau erstellt werden, bspw. Wohnmobile mit zwei CoC Dokumenten (unvervollständigtes + vervollständigtes CoC) oder Fahrzeuge mit Abnahme nach §13 EG-FGV können nicht online zugelassen werden.
Hinweis 3:
Die Hauptuntersuchung sollte möglichst länger als 1 Monat Gültigkeit haben. iKfz-Zulassungen mit weniger als 5 Tagen gültiger HU können nicht über das Portal verarbeitet werden, da bei einer Hinzurechnung von 3 Tagen Postzustellung, die Dokumente nicht mehr mit einer gültigen HU zugestellt werden können.
Hinweis 4:
Nach Erfassung und Bezahlung des Vorgangs werden Sie abschließend aufgefordert der Übertragung der Daten auf einer Abstimmungsoberfläche AKTIV zuzustimmen.
Diese AKTIVE Zustimmung ist gesetzlich erforderlich, damit ihre Daten übermittelt werden.
Sollten Sie diese Abstimmungsoberfläche ignorieren, nicht bestätigen oder die Seite durch Zeitablauf abgebrochen werden, ist ihre Verarbeitung im Portal hinfällig und alle Eingaben gelöscht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes ist notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
- Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/.
- Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment).
- Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
Weitere Informationen finden Sie unter "Was sollte ich sonst noch wissen?" in der "Leistungsbeschreibung", oder bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an, diese werden direkt beim Onlinevorgang über das ePaymentverfahren GiroPay erhoben.