Gewässerunterhaltung


Leistungsbeschreibung


Für das Landschaftsbild haben Fließgewässer prägenden Charakter.
Aufgrund der vielfältigen Lebensform im Gewässerbereich handelt es sich hier um komplexe Lebensräume, die ein abgestimmtes Vorgehen bei Unterhaltungsarbeiten auch im Ufer- und Böschungsbereich erforderlich macht.
 
Bei Arbeiten ist die Bedeutung des Gewässers für das Bild und den Erholungswert der Landschaft, sowie als Bestandteil der natürlichen Umwelt, insbesondere als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere zu berücksichtigen.
Dabei sind neben dem Wasserrecht auch in jedem Fall die Vorschriften des Naturschutzrechts, zum Beispiel Regelungen über Landschaftsschutzgebiete, besonders geschützte Biotope et cetera zu beachten.
Die Untere Wasserbehörde hat die Aufgabe, negative Beeinträchtigungen der Gewässerfunktion zu verhindern, zu beraten und gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde und den Unterhaltungspflichtigen Konzepte für eine ordnungsgemäße Unterhaltung und Gewässerentwicklung aufzustellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


In der Regel genügt ein formloser Antrag.

Kontakt

  • Team Wasserwirtschaft

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